Afghanistan: Luftangriff:Zweifel an deutschen Weisungen

Die US-Piloten, die zwei Tanklastzüge bei Kundus bombardierten, waren mit den Weisungen der Bundeswehr nicht einverstanden.

Vor dem von der Bundeswehr angeforderten Luftangriff auf zwei Tanklaster in Afghanistan hat die Besatzung des Flugzeugs den Auftrag offenbar mehrmals hinterfragt.

Afghanistan: Luftangriff: F-15-Kampfjet der amerikanischen Streitkräfte: Die Piloten, die nach der Aufforderung der Deutschen  die Bomben auf die zwei Tanklastzüge warfen, waren in ihrer Einschätzung der Lage offensichtlich anderer Meinung.

F-15-Kampfjet der amerikanischen Streitkräfte: Die Piloten, die nach der Aufforderung der Deutschen die Bomben auf die zwei Tanklastzüge warfen, waren in ihrer Einschätzung der Lage offensichtlich anderer Meinung.

(Foto: Foto: AFp)

Das berichtete der Spiegel am Samstag vorab aus seiner neuen Ausgabe unter Berufung auf den Nato-Abschlussbericht zu dem Angriff nahe dem nordafghanischen Kundus, bei dem bis zu 142 Menschen getötet wurden, darunter auch viele Zivilisten.

Demnach forderte der Fliegerleitoffizier von Oberst Georg Klein, der den verheerenden Luftangriff vom 4. September befohlen hatte, die Besatzung des F-15-Jagdbombers auf, nicht zwei sondern sechs Bomben auf die Tanklaster abzuwerfen, die von zahlreichen Menschen umringt waren.

Die Besatzung widersprach daraufhin, dass nur zwei Bomben nötig seien, sagte dem Bericht zufolge der Kommandeur der 335th Fighter Squadron Unit, Oberstleutnant Lance Bunch, bei seiner Vernehmung.

Die Washington Post berichtete am 6. September, die US-Piloten hätten Bomben mit größerer Zerstörungskraft einsetzen wollen, was wiederum vom deutschen Kommando abgelehnt worden sei.

Darüber hinaus zeigen laut Spiegel Auszüge des Funkverkehrs zwischen dem US-Piloten "Dude" und dem deutschen Fliegerleitoffizier "Red Baron", dass die Besatzung insgesamt fünfmal Tiefflüge als Warnung vorschlug und nicht wie bisher behaupet nur ein oder zwei Mal. Doch "Red Baron" antwortete demnach: "Negativ. Das Ziel soll angegriffen werden."

Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hatte am Donnerstag seine Bewertung des Luftangriffs korrigiert, weil ihm nach eigenen Angaben wichtige Informationen über den Vorfall vorenthalten worden waren.

Im Gegensatz zu seiner Stellungnahme von Anfang November bezeichnete der Minister das Bombardement als "militärisch nicht angemessen". Gegen Oberst Klein ist derzeit ein Verfahren bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe anhängig. Die Behörde muss klären, ob Klein mit seinem Befehl gegen Völkerstrafrecht verstoßen hat.

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