Süddeutsche Zeitung

Afghanistan:Gericht untersagt Abschiebung

Ein Afghane hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erfolgreich gegen seine Abschiebung geklagt. Grund ist die schlechte wirtschaftliche Lage in dem Land infolge der Pandemie. Durch diese sei es auch leistungsfähigen, alleinstehenden erwachsenen Rückkehrern aus dem Ausland nicht ohne Weiteres möglich, mit einer sicheren Existenz zu leben, urteilte das Gericht am Donnerstag. Nur bei "Vorliegen besonderer begünstigender Umstände" sei es in ihre Heimat abgeschobenen Afghanen möglich, "auf legalem Wege ihre elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen". Die Existenzsicherung müsse für einen "absehbaren Zeitraum" zu befriedigen sein. Nicht entscheidend sei, ob das Existenzminimum nachhaltig oder gar auf Dauer sichergestellt sei. Das Bundesverwaltungsgericht verwies den Fall zurück an den Verwaltungsgerichtshof Mannheim, der ihn im Lichte der Entscheidung des obersten deutschen Verwaltungsgerichts neu bewerten muss.

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SZ vom 22.04.2022 / epd
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