Sie hatten gefährliche Jobs bei Nichtregierungsorganisationen übernommen, dem Militär oder westlichen Regierungen geholfen oder sich mit den Taliban angelegt. Und sie sollten deshalb von Deutschland zu ihrem Schutz rasch aufgenommen werden: Rund 2400 Menschen aus Afghanistan hatte die Bundesregierung bereits eine Aufnahmezusage geschickt und sie in den vergangenen Monaten aufgefordert, ihr Land in Richtung Pakistan zu verlassen, um von dort aus nach Deutschland zu kommen. Viele brachen auf – und sind dann in Islamabad gestrandet. Denn die schwarz-rote Bundesregierung hat angekündigt, freiwillige Aufnahmeprogramme wie jene für Afghanistan nach Möglichkeit zu stoppen. Die Angst der Geflüchteten ist seither groß, dass sie nach Afghanistan abgeschoben werden könnten.
Nun macht ein deutsches Gericht klar, dass die Bundesregierung Betroffene nicht weiter hängen lassen darf. „Die Bundesrepublik Deutschland muss einer afghanischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen, denen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan Aufnahmezusagen gegeben wurden, Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen“, teilte das Berliner Verwaltungsgericht per Eilentscheidung mit. Geklagt hatte eine afghanische Wissenschaftlerin und Schriftstellerin mit ihrer Familie, die sich derzeit in Islamabad aufhält und bereits 2023 eine entsprechende Zusage bekommen hatte.

Es ist die zweite juristische Niederlage der Regierung
Damit kassiert die Bundesregierung bereits die zweite juristische Niederlage beim verschärften Asylkurs. Erst Anfang Juni hatte dasselbe Gericht Asylzurückweisungen für illegal erklärt, ebenfalls in drei konkreten Fällen. Wie schon im ersten Fall macht das Gericht nun erneut klar, dass es die Praxis der Regierung über den Einzelfall hinaus für problematisch hält. Zwar könne die Bundesrepublik bestimmen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie das Aufnahmeprogramm für afghanische Staatsangehörige beende und auch neue Zusagen verweigern. Schon erteilte Zusagen seien aber rechtlich bindend, heißt es in der Entscheidung, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Davon könne sich die Bundesrepublik Deutschland „nicht lösen“. Zumal Sicherheitsbedenken in den Fällen nicht ersichtlich, die Identitäten weitestgehend geklärt und die Gefahren bei einer Abschiebung nach Afghanistan groß seien.
Der Fall steht für viele in Pakistan. Denn in Dutzenden Fällen sind die Sicherheitsfragen eigentlich geklärt, in anderen ließen sie sich wohl schnell klären. Allerdings finden seit einigen Wochen keine weiteren Sicherheitsinterviews statt, der Prozess liegt praktisch auf Eis.
Zusagen an besonders bedrohte Menschen müssten eingehalten werden, heißt es aus der SPD
Rechtsgültig ist die Entscheidung des Gerichts allerdings noch nicht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden. Der sei mehr als eine Einzelfallentscheidung, sagt auch Tilmann Röder, ehemaliger Leiter der Fallbearbeitung der Koordinierungsstelle des Bundesaufnahmeprogramms. Röder spricht von einer „starken Signalwirkung“. Der promovierte Jurist war mit seiner „Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft“ im Auftrag des Bundesinnenministeriums tätig.
In der Regierungskoalition rumort es. Vor allem in der SPD gibt es Kritik am Vorgehen von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU): Das Urteil bestätige, „dass gegebene Zusagen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms rechtlich bindend sind – und auch politisch eingehalten werden müssen“, sagt Adis Ahmetović, außenpolitischer Sprecher der SPD. Seine Fraktion stehe „klar zu unserer Verantwortung gegenüber ehemaligen Ortskräften und besonders bedrohten Menschen in Afghanistan“. Wer sich unter Einsatz seines Lebens für demokratische Werte und die Arbeit deutscher Institutionen engagiert habe, dürfe „nicht im Stich gelassen werden“.
„Klarer hätte das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nicht ausfallen können“, sagt auch die Grünen-Innenpolitikerin Schahina Gambir und mahnt: „Den Zusagen müssen endlich Taten folgen. Es ist ein Skandal, dass diese Bundesregierung sehenden Auges Menschen in Lebensgefahr lässt, deren Schutzbedürftigkeit bereits festgestellt wurde. Dass die Betroffenen ihr Recht einklagen müssten, zeige „das bedenkliche Rechtsverständnis“ der Bundesregierung. Allerdings war auch die zuletzt uneins. „Wo wir Aufnahmezusagen in rechtlich verbindlicher Form gegeben haben, halten wir die selbstverständlich ein“, sagte Außenminister Johann Wadephul. Die Bundesregierung prüfe noch, ob sie freiwillige Aufnahmeprogramme aussetzen könne, erklärte dagegen Dobrindts Innenministerium.
Einem neuen Rechtsgutachten zufolge machen sich Regierungsmitglieder sogar strafbar, wenn sie die im Nachbarland Pakistan auf ihre Ausreise nach Deutschland wartenden Afghanen ihrem Schicksal überließen. Das geht aus einem Gutachten des Strafverteidigers Robert Brockhaus hervor, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Dabei gehe es um alle mehr als 2000 Männer Frauen und Kinder mit Aufnahmezusage.

