Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat seine bisherige Rechtssprechung zu Abschiebungen geändert: Danach dürfen auch alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Grund dafür sei, dass sich die wirtschaftliche Lage in der Corona-Pandemie gravierend verschlechtert habe, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss (AZ: A 11 S 2042/20). Dort drohe einem Rückkehrer die Verelendung, hieß es zur Begründung. Anders sei dies, wenn ein Rückkehrer ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk habe. Deutschland schickt seit Ende 2016 abgelehnte Asylbewerber wieder nach Afghanistan zurück.
Afghanistan-Flüchtlinge:VGH gegen Abschiebungen
© SZ vom 04.02.2021 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.