Süddeutsche Zeitung

Afghanistan:Einsatz für Staatsanwälte

Die Bundeswehr hat zwar ihre Ausrüstung und Ausbildung auf die Einsätze in Afghanistan eingestellt. Doch gerade das Rechtswesen ist über den Kalten Krieg noch nicht hinausgekommen.

Stefan Kornelius

Wieder ist ein Zivilist, noch dazu ein Jugendlicher, in Afghanistan getötet worden, weil ein Soldat der Bundeswehr das Feuer auf ein Auto eröffnete in der Sorge, es könnten sich Selbstmordattentäter im Fahrzeug verbergen. Wieder wird gefragt werden, warum der Krieg immer auch Zivilisten trifft.

Wieder wird ein Staatsanwalt ermitteln gegen den Schützen. Und wieder könnte es zu einem langen Verfahren kommen, weil es der deutsche Rechtsstaat gebietet, Schuld oder Unschuld auch in Afghanistan zweifelsfrei festzustellen.

Seit dem ersten Fall dieser Art vor fast einem Jahr hat sich in der Öffentlichkeit zum Glück nicht der Eindruck festgesetzt, dass die Soldaten in Afghanistan unbesonnen und brutal auftreten. Dazu haben auch die Ermittlungen gegen den Schützen von damals beigetragen: Neun Monate lang untersuchte die Staatsanwaltschaft den Fall, bevor sie das Verfahren einstellte.

Allerdings brachten diese neun Monate hohe Verunsicherung für die Truppe, die nicht verstand, warum der Verdacht der fahrlässigen Tötung nicht schneller ausgeräumt werden konnte.

Die Fälle zeigen, dass die Bundeswehr zwar ihre Ausrüstung und Ausbildung langsam auf die Einsätze dieser Zeit eingestellt hat. Nach wie vor aber sind Verwaltung und gerade das Rechtswesen über den Kalten Krieg nicht hinausgekommen.

Viele Probleme rund um Versorgung, soziale Absicherung und rechtliche Behandlung der Soldaten werden nicht gelöst, weil Parlament und Regierung einen Modernisierungskatalog bis heute nicht einmal geplant haben. In diesen Katalog gehört etwa eine Militärgerichtsbarkeit mit Staatsanwälten, die mit in den Einsatz entsandt werden.

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Quelle:
SZ vom 21.07.2009/bica
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