"Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren", teilte die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller mit.
Jan Böhmermann soll in den Ermittlungen wegen der Erdoğan-Affäre nun selbst zu Wort kommen. Dem üblichen juristischen Procedere entsprechend plant die Staatsanwaltschaft in Mainz eine Anhörung des Satirikers. Danach wird in Mainz entschieden, ob hinreichender Tatverdacht besteht. Auch der Anwalt Erdoğans soll eine Stellungsnahme vorlegen.
Die Ermächtigung der Bundesregierung und das Verlangen der türkischen Regierung, Böhmermann nach Paragraf 103 (Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes) strafrechtlich zu verfolgen, sind am Dienstagvormittag bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Außerdem wird in Mainz auch wegen des Straftatbestands der Beleidigung (nach Paragraf 185) ermittelt ( mehr zu den rechtlichen Konsequenzen im Fall Böhmermann lesen Sie hier).

SZ Jetzt Radioshow:Schulz und Böhmermann verkünden Ende von "Sanft & Sorgfältig"
Es solle es keine weitere Ausgabe der Radiosendung geben, verkündeten die beiden Moderatoren auf Facebook. Berichte sprechen derweil von einem Wechsel zu Spotify.
Böhmermann hatte vor knapp vier Wochen mit einem Schmähgedicht in seiner Sendung Neo Magazin Royale über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan viel Wirbel ausgelöst. Damit wollte er nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik darstellen.