AfD:Was kriminell ist

Twittersperren, Facebook-Löschung: Wann, wie, warum?

Von Heribert Prantl

Das Bundestagsmandat ist nicht die Lizenz für Pöbelei. Dies werden die neuen Parlamentarier von der AfD noch lernen müssen. Natürlich kann ein Parlamentarier versuchen, die Grenzen der Meinungsfreiheit auszuloten. Wenn er sie aber überschreitet, muss er mit den Konsequenzen leben. Das beleidigte Getue der Frau von Storch über die temporäre Twittersperre, die sie getroffen hat, ist der heuchlerische Teil ihrer ruppigen Gesamtinszenierung.

Ihre Beschreibung eines vielsprachig, auch in Arabisch gehaltenen Neujahrsgrußes der Kölner Polizei als Verbeugung vor kriminellem migrantischen Mob war gemein und bösartig. Nun gilt zwar die Meinungsfreiheit auch für Gemeinheiten. Wenn sie aber zur Hetze wird, endet der Schutz. Wer das Arabische, wie dies Frau von Storch tut, per se als kriminell konnotiert, der ist so kriminell wie einer, der alle AfDler als kriminell bezeichnet.

Twitter und Co. haben sich lang genug geziert, etwas gegen Hetze zu tun. Es hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gebraucht, um daran etwas zu ändern. Es ist dies nicht der Weisheit letzter Schluss - weil es die Aufgabe der Justiz ist, die Grenzen der Meinungsfreiheit zu ziehen; das darf die Politik nicht auf Facebook abwälzen. Aber muss man die Justiz auch in die Lage versetzen, das tun zu können, was sie tun muss; sie muss so ausgebaut werden, dass sie Recht und Rechtsschutz im Netz gewährleisten kann.

Dazu sollte es nicht erst ein Rechtsdurchsetzungsgesetz brauchen.

© SZ vom 03.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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