Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD und deren Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistische Verdachtsfälle einstufen. Zu diesem Urteil kam das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Montag und bestätigte damit ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Damit darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.
Der Verfassungsschutz habe bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt, erklärte das Gericht. Das Vorgehen sei mit dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht vereinbar. Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien "keineswegs grenzenlos weit", aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein "zahnloser Tiger" sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5. Senats, in der Begründung der Entscheidung.
Landtagswahl in Thüringen:Sieben Lektionen gegen die AfD
Verfassungsrechtler warnen, dass die in Teilen rechtsextreme Partei in Thüringen demnächst das demokratische System lahmlegen könnte - und empfehlen erstmals konkret, was dagegen zu tun ist.
Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der Verfassungsschutz "hinreichend verdichtete Umstände" vorlegen können, die darauf hinweisen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall gegeben. Es gebe nach Überzeugung des Senats den begründeten Verdacht, "dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen", hieß es in der Begründung. Das sei laut Grundgesetz eine "unzulässige Diskriminierung".
Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-Flügel und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Dem schloss sich das OVG jetzt an.
Zu Beginn der Verhandlung am OVG Mitte März in Münster stellte die AfD zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter. Ein Anwalt des Verfassungsschutzes warf der AfD vor, damit das Verfahren in die Länge ziehen zu wollen.
Faeser begrüßt Urteil
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster begrüßt. "Das heutige Urteil zeigt, dass wir eine wehrhafte Demokratie sind", erklärte sie in Berlin. Der Rechtsstaat habe Instrumente, um die Demokratie vor Bedrohungen von innen zu schützen. Genau diese seien jetzt von einem unabhängigen Gericht bestätigt worden, so Faeser.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Die Anwälte der Partei hatten bereits im Vorfeld angekündigt, das tun zu wollen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer möglichen Revision die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen. Da das Gericht in Münster die letzte Tatsacheninstanz ist, könnte die AfD vor dem Bundesverwaltungsgericht allerdings keine neuen Beweisanträge mehr vortragen.