Verwaltungsgericht Köln:Verfassungsschutz darf die ganze AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen

Verwaltungsgericht Köln: Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD, in der Kölner Messe. Dort verhandelte das Verwaltungsgericht Köln über die Klagen der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD, in der Kölner Messe. Dort verhandelte das Verwaltungsgericht Köln über die Klagen der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.

(Foto: Federico Gambarini/dpa)

Die rechte Partei scheitert mit ihrer Klage gegen diese Einstufung durch den Inlandsgeheimdienst. Damit könnte sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.

Von Jens Schneider

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht am Dienstag. Damit darf der Bundesverfassungsschutz die Partei dementsprechend mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Die AfD hatte gegen diese Entscheidung des Verfassungsschutzes im vergangenen Jahr geklagt. Nach einer fast zehnstündigen Verhandlung teilte das Gericht am Abend mit, es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei".

Der Verfassungsschutz habe diese Einschätzung in Gutachten und Materialsammlungen belegt, befand das Verwaltungsgericht. Die AfD habe dem lediglich "pauschales Bestreiten" entgegengesetzt. Zwar sei der sogenannte "Flügel" der Partei formal aufgelöst worden, seine Protagonisten übten aber weiter maßgeblichen Einfluss aus. Beim "Flügel" handelte es sich um eine besonders rechte Gruppierung, die der Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke 2015 gegründet hatte. Sie wurde auf Druck der Parteispitze zwar inzwischen formal aufgelöst, die Mitglieder aber blieben in der AfD.

Auch Aktivitäten der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) seien in die Bewertung eingeflossen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Sowohl im "Flügel" als auch in der JA sei ein ethnisch verstandener Volksbegriff ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und müssten "Fremde" möglichst ausgeschlossen werden. Das stehe im Widerspruch zum Volksbegriff des Grundgesetzes.

In der mündlichen Verhandlung setzte sich das Gericht mit mehreren Klagen der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz auseinander, das in Köln seinen Sitz hat. Das Verfahren fand in der Kölner Messe statt, um trotz der Corona-Pandemie eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zu ermöglichen. Auch der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla war zur Verhandlung nach Köln gekommen. Das Verfahren geht auf Klagen der AfD aus dem vergangenen Jahr zurück.

Anfang 2021 war bekannt geworden, dass der Bundesverfassungsschutz die seit 2017 im Bundestag vertretene AfD insgesamt wegen rechtsextremer Bestrebungen als sogenannten Verdachtsfall einstufen wollte. Der Verfassungsschutz hatte zuvor umfangreiches Aktenmaterial über die Partei und einige ihrer führenden Mitglieder zusammengetragen.

Die AfD reichte umgehend Klage gegen die Einschätzung ein und erwirkte zudem in einem Eilantrag, dass der Inlandsgeheimdienst seine Einschätzungen zur AfD vorerst nicht kommunizieren dürfe. Die Partei beklagte seinerzeit, sie würde durch das Bekanntwerden der Einschätzungen des Verfassungsschutzes einen Nachteil bei der Bundestagswahl erleiden. Das Verwaltungsgericht entschied im Frühjahr des vergangenen Jahres zunächst, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einer Entscheidung im Verfahren nicht als Verdachtsfall einstufen dürfe.

Die Folgen für die AfD sind groß

Die Entscheidung ist für die AfD von großer Bedeutung, weil sie mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Partei und ihre Mitglieder verbunden ist. Eine Einstufung als Verdachtsfall bedeutet, dass die Partei mit Hilfe von nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden kann, der Verfassungsschutz auch V-Leute in ihren Reihen anwerben und nutzen darf, um Informationen über die Partei zu sammeln. Die Parteispitze befürchtet zudem einen Exodus vor allem von Beamten aus ihren Reihen, weil die bei einer für die AfD negativen Entscheidung eventuell mit beruflichen Konsequenzen rechnen müssten.

Die Partei widersprach der Einschätzung des Verfassungsschutzes entschieden und legte ihrerseits umfangreiche Schriftsätze vor. Die Partei sei nicht extremistisch, erklärte ihr Vorsitzender Tino Chrupalla. Die AfD verwies unter anderem darauf, dass der als rechtsextrem eingestufte sogenannte "Flügel", den der Thüringer AfD-Politiker Björn Höcke gegründet hatte, inzwischen aufgelöst sei.

Der Verfassungsschutz argumentierte dagegen, dass der "Flügel" zwar tatsächlich formal aufgelöst worden sei, seine Mitglieder aber die Partei prägten. Seit März 2020 wird das formal aufgelöste Netzwerk um den Thüringer AfD-Landeschef Höcke vom Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.

Der Verfassungsschutz argumentierte auch mit Äußerungen des früheren AfD-Parteichefs Jörg Meuthen. Meuthens Parteiaustritt zeige, dass sich der sogenannte Flügel innerhalb der Partei mehr und mehr durchsetze. Der langjährige Vorsitzende hatte seinen Austritt vor wenigen Wochen damit begründet, dass die AfD immer weiter nach rechts gerückt sei. So stellte der frühere Vorsitzende fest, dass viele Parteimitglieder durch eine Verachtung für Andersdenkende geprägt seien.

Der Verfassungsschutz sah auch unabhängig vom rechten Flügel der AfD in der Gesamtpartei verfassungsfeindliche Bestrebungen. Immer wieder zeige sich, so die Argumentation, dass die AfD ein Volksverständnis habe, das mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren sei.

Vor dem Verwaltungsgericht sollte es um insgesamt vier Klagen der AfD gehen. Sie wollte sich unter anderem auch gegen die Einstufung ihrer Jugendorganisation "Junge Alternative" als Verdachtsfall zur Wehr setzen. In zwei eher nachgeordneten Fragen gaben die Richter der AfD recht. Erfolg hatte die AfD mit ihrer Klage, die sich dagegen wandte, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich mitgeteilt hatte, der "Flügel" habe 7000 Mitglieder. Dafür gebe es nicht die erforderlichen Anhaltspunkte, erklärte das Gericht. Ebenso erfolgreich war die Klage der AfD gegen die Hochstufung des Flügels zu einer "gesichert extremistischen Bestrebung", die sie vorgenommen hatte. Diese Einstufung sei nach der formalen Auflösung des Flügels unzulässig, da sie Gewissheit über die Existenz des Beobachtungsobjekts erfordere, so die Richter.

Es handelt sich um die Entscheidung in erster Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, gegen die Entscheidung kann Berufung eingelegt werden. Darüber müsste dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Es wird erwartet, dass die AfD den weiteren Rechtsweg gehen wird.

Die AfD-Führung gab sich in einer ersten Stellungnahme überrascht über die Einstufung als Verdachtsfall. "Wir teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht", erklärte Parteichef Chrupalla. Seine Partei werde die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese sorgsam prüfen und "dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden".

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