Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bezeichnet die AfD bis zu einer Gerichtsentscheidung über ein Eilverfahren nicht mehr öffentlich als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
Eine Sprecherin des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Schreibens der Behörde. Das Bundesamt wollte sich „mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht“ in dieser Angelegenheit nicht äußern.
Die AfD hatte am Montag einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Diese soll dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagen, die Partei als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und öffentlich als solche zu bezeichnen.
Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen über die AfD, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die Partei bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall – hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln niedriger – darf jedoch fortgesetzt werden.