Geheimdienst:AfD verklagt Verfassungsschutz

Björn Höcke

Der "Flügel" von Björn Höcke und die Jugendorganisation "Junge Alternative" (JA) sollen nicht länger als sogenannter "Verdachtsfall" geführt werden, verlangt die AfD.

(Foto: dpa)
  • Der Verfassungsschutz hatte den "Flügel" und die "Junge Alternative" vor einem Jahr nach langer Prüfung als Verdachtsfälle eingestuft.
  • Die AfD beklagt angeblich stigmatisierende und ehrschädigende Aussagen; das geht aus zwei Klageentwürfen der Kölner Kanzlei Höcker hervor, die der AfD-Parteispitze vorgelegt wurden.
  • Das Vorgehen der AfD wird als taktische Maßnahme bewertet, denn in diesem Frühjahr könnten sogar weitergehende Schritte der Beobachtung anstehen.

Von Georg Mascolo, Katja Riedel und Sebastian Pittelkow, Berlin

Die AfD will nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR gerichtlich gegen den Verfassungsschutz vorgehen. Das Bundesamt soll gezwungen werden, den "Flügel" von Björn Höcke und die Jugendorganisation "Junge Alternative" (JA) nicht länger als sogenannten "Verdachtsfall" zu führen. Die Partei beklagt angeblich stigmatisierende und ehrschädigende Aussagen; das geht aus zwei Klageentwürfen der Kölner Kanzlei Höcker hervor, die der AfD-Parteispitze vorgelegt wurden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte beide Gruppen vor einem Jahr nach langer Prüfung als Verdachtsfälle eingestuft. Bei der JA, so der Inlandsgeheimdienst damals, handele es sich um eine extremistische Bestrebung, die den Menschen als obersten Wert der Verfassung nicht respektiere. Auch der "Flügel" sei demnach möglicherweise extremistisch. Verdachtsfälle bilden eine Vorstufe zu einer offiziellen Beobachtung, die aber bereits den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt. Von der bisherigen Einstufung als Verdachtsfall sind etwa 8000 AfD-Mitglieder betroffen - knapp ein Viertel aller Parteimitglieder.

Bereits im Dezember hatte die Kanzlei Höcker im Namen der AfD mit zwei Abmahnungen den Widerruf der Einstufung gefordert. Andernfalls werde man im Januar klagen. Das Bundesamt ließ eine Frist zur Unterzeichnung an diesem Montag verstreichen. Es gebe keinen Zweifel, dass die AfD nun klagen wolle, ist aus der Parteispitze zu hören. Am Freitag soll es dazu eine formale Entscheidung des Vorstands geben, dann sollen die Klagen beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht werden.

Das Vorgehen der AfD wird als taktische Maßnahme bewertet

In den Klageentwürfen betont die AfD, der extrem rechte "Flügel" sei keine Parteiorganisation und die AfD wisse nicht, welche Einzelpersonen ihm zuzuordnen seien. Derzeit sei nicht ersichtlich, warum der Flügel als "nicht abgrenzbare Personenmenge" ein Verdachtsfall sein sollte. Zudem wird behauptet, das BfV habe in seiner Sammlung allenfalls "Einzelaussagen von Einzelpersonen" angeführt.

Weder scharfe Migrationskritik noch ein kulturell-ethnischer Volksbegriff oder die Ablehnung der multikulturellen Gesellschaft stellten laut AfD eine unzulässige Grenzüberschreitung dar. Selbst radikale Aussagen und Kontakte zu verfassungsfeindlichen Vereinigungen sieht die AfD selbst als unproblematisch an und ordnet sie als Teil des demokratischen Diskurses ein.

Aus Verfassungsschutzkreisen hieß es, man habe keinerlei Anlass, an den bisherigen Einstufungen etwas zu ändern. Das Vorgehen der AfD wird als taktische Maßnahme bewertet, denn in diesem Frühjahr könnten sogar weitergehende Schritte der Beobachtung anstehen.

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