Aus Angst vor Verfassungsschutz:AfD verordnet sich Katalog verbaler Mäßigung

Gremiensitzung der AfD-Bundespartei

Zu den "Handreichungen" der AfD gehören zum Beispiel Hinweise, wonach "pauschale Diffamierungen von Ausländern/Immigranten/Flüchtlingen/ zu unterlassen sind".

(Foto: dpa)
  • Der Verfassungsschutz prüft derzeit, ob die AfD künftig beobachtet werden soll.
  • Um eine solche Beobachtung zu vermeiden, werden für die rund 33 000 Mitglieder Handlungsempfehlungen gegeben.
  • Zu diesen "Handreichungen" gehören zum Beispiel Hinweise, wonach "pauschale Diffamierungen von Ausländern/Immigranten/Flüchtlingen/ zu unterlassen sind".

Von Sebastian Pittelkow, Katja Riedel und Jens Schneider, Berlin

Die AfD hat für ihre Mitglieder erste sogenannte Handreichungen verfasst, die eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz vermeiden helfen sollen. In dem 41 Seiten umfassenden Papier, das NDR, WDR und SZ vorliegt, werden für die rund 33 000 Mitglieder Handlungsempfehlungen gegeben, die gewissermaßen Sprachregelungen vorgeben. Zu den "Handreichungen" gehören zum Beispiel Hinweise, wonach "pauschale Diffamierungen von Ausländern/Immigranten/Flüchtlingen/ zu unterlassen sind". Generell seien Pauschalurteile zu vermeiden, mit denen bestimmte Gruppen herabgewürdigt werden, heißt es. Auch dürfe die Religionsfreiheit der Muslime "nicht generell in Frage gestellt werden".

Der Verfassungsschutz prüft derzeit, ob die AfD künftig beobachtet werden soll. Bereits jetzt stehen einzelne besonders extremistische Landesverbände ihrer Jugendorganisation unter Beobachtung. Die Empfehlungen an die Basis wurden von einer internen "Arbeitsgruppe Verfassungsschutz" der AfD verfasst, die der Bundesvorstand eingesetzt hatte. Die Parteispitze hat angekündigt, die AfD für den Verfassungsschutz unangreifbar machen zu wollen.

Intern gibt es große Unruhe. So sorgen sich die Spitze und eher moderate Kräfte, dass die Beamten und beim Staat angestellten Mitglieder sich im Fall einer Beobachtung zurückziehen könnten. Radikale Kräfte sprechen dagegen von einer drohenden Selbstzensur. So nannte der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke die Angst vor dem Verfassungsschutz "politische Bettnässerei".

Grundlage für das Papier ist das Gutachten des Staatsrechtlers Murswiek

Geleitet wird die Arbeitsgruppe von dem Juristen Roland Hartwig, er ist stellvertretender Vorsitzender der AfD-Bundestagsfraktion. Als Grundlage für ihr Papier diente ein Gutachten des Staatsrechtlers Dietrich Murswiek, das bereits vor einigen Wochen bekannt wurde. In den Handreichungen wird in Stichworten über den Verfassungsschutz und mögliche Folgen seiner Praxis informiert. Die Autoren trennen zwischen eindeutig verfassungsfeindlichen Äußerungen und solchen, die "zu Unrecht als tendenziell verfassungsfeindlich bewertet werden könnten".

Ausführlich schildern die Autoren "nachvollziehbare Anhaltspunkte für Verfassungsfeindliche Bestrebungen": Dazu gehöre etwa "die Forderung, pauschal den Bau von Moscheen zu unterlassen" oder der Versuch, "alle Muslime pauschal als potenzielle Gefahr für die Gesellschaft darzustellen". Das Papier gibt Handreichungen an Parteigliederungen, wie sie auf Äußerungen reagieren sollen - etwa durch Parteiordnungsverfahren. So heißt es in dem Papier: "Macht jemand eine Äußerung, die zutreffend als Anhaltspunkt für Verfassungsfeindlichkeit gewertet werden kann, sollte er die Äußerung zurücknehmen oder korrigieren." Aufgelistet wird auch, welche Konsequenzen die Partei ziehen soll, falls Mitglieder "sich nicht selbst korrigieren".

Die AfD nennt auch eine Reihe von Aussagen, die nach ihrer Einschätzung vom Verfassungsschutz "in fragwürdiger Weise" als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gewertet würden. Auch sie müssten berücksichtigt werden, weil die Vermeidung einer Beobachtung "von herausragender Wichtigkeit" sei, selbst wenn man juristisch erfolgreich dagegen angehen könne. Dazu zähle die Verwendung von Begriffen wie "Überfremdung", "Umvolkung" oder "Konservative Revolution".

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