Nicht nur die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens warten derzeit neugierig darauf, das neue Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz über die AfD lesen zu können. Dem Vernehmen nach liegt es längst fertig in der Schublade, ist aber noch nicht veröffentlicht. Schon im Februar dieses Jahres war durch eine Recherche der Süddeutschen Zeitung anhand interner E-Mails herausgekommen, dass ein solches neues Gutachten in Vorbereitung ist – und es darauf hinausläuft, dass der Verfassungsschutz nicht mehr nur von einem „Verdachtsfall“ auf Rechtsextremismus sprechen möchte, sondern nunmehr von einer „gesichert extremistischen Bestrebung“.
Verfassungsschutz:Muss das neue AfD-Gutachten jetzt ans Licht?
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz will im aufziehenden Wahlkampf nicht verraten, wie es die AfD aktuell einschätzt. Einige Juristen meinen, das wäre aber seine Pflicht.
Von Ronen Steinke, Berlin
Bundesverfassungsgericht:Wie stehen die juristischen Chancen für ein AfD-Verbotsverfahren?
Das Grundgesetz stellt hohe Hürden für ein Parteiverbot auf. Die Einschätzungen von Fachleuten gehen auseinander, aber einige Urteile aus der jüngsten Vergangenheit können eine Orientierung geben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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