VerfassungsschutzDie AfD „gesichert rechtsextremistisch“ – was folgt jetzt daraus?

Lesezeit: 5 Min.

Ein Anhänger der AfD auf einer Kundgebung der Partei in Hamburg 2016.
Ein Anhänger der AfD auf einer Kundgebung der Partei in Hamburg 2016. (Foto: Lars Berg/Imago)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD neu ein, auch weil ihre abwertende Haltung gegen Geflüchtete die Menschenwürde verletzt. Rückt nun ein Parteiverbot näher? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Wolfgang Janisch und Christoph Koopmann, Karlsruhe/München

Dieser Freitag bedeutet eine Zäsur im Umgang der Bundesrepublik mit der Alternative für Deutschland (AfD). Die größte Oppositionspartei im Bundestag ist nun offiziell eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“. Was bedeutet das genau? Und welche Folgen hat die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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