AfD unter Beobachtung:Der Verdachtsfall

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Rechtfertigt gerade die innere Zerrissenheit der AfD deren Beobachtung durch den Verfassungsschutz? Die Parteigranden (von links) Jörg Meuthen, Björn Höcke und Alexander Gauland. (Foto: Stefan Boness/imago images/IPON)

Der Verfassungsschutz will feststellen, was wirklich in der AfD los ist und lässt sie bundesweit beobachten. Dafür hat er ein 1100 Seiten starkes, vertrauliches Gutachten verfasst. Wie es dazu gekommen ist.

Von Georg Mascolo und Ronen Steinke

Was jetzt in Deutschland geschieht, ist "nur ausnahmsweise zu rechtfertigen". Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts lassen da keine Zweifel zu. Die Hürde für eine Überwachung von Parteien durch den Verfassungsschutz liege angesichts ihrer Bedeutung für die Demokratie besonders hoch. Die Überwachung müsse sich stets "auf das zur Selbstverteidigung der Demokratie Gebotene" beschränken. Diese Worte sind nicht auf die AfD gemünzt gewesen, sondern auf die Partei der Republikaner in den 1990er-Jahren.

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Kommentar von Ronen Steinke
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