Die Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens um den CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz haben nach dessen Angaben ihren Antrag dafür beim Bundestagspräsidium eingebracht. Das ZDF hatte zuerst berichtet. Wanderwitz zufolge hat der Antrag 113 Unterstützer aus verschiedenen Fraktionen und Gruppen.
Die Abgeordneten wollen vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die AfD verfassungswidrig ist. Das ist nach Artikel 21 Grundgesetz möglich. Der AfD müsste im Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.
Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Das Ziel der Parlamentarier um Wanderwitz ist es, dass der Bundestag einen entsprechenden Beschluss fasst. Ob ihr Antrag dafür Chancen auf eine Mehrheit hat, ist offen.
Wanderwitz tritt seit Längerem für ein AfD-Verbot ein. Auf die Frage, ob sich der Bundestag, der voraussichtlich im Februar neu gewählt wird, überhaupt noch mit dem Vorhaben befassen werde, sagte er: Man habe ein Aufsetzungsrecht, eine Plenardebatte werde es auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode noch geben. Ob es auch zu einer Abstimmung komme, sei offen.
Das Büro der Linken-Abgeordneten Martina Renner, die zu den Unterstützern des Antrags gehört, teilte auf Anfrage mit, alle Abgeordneten – außer die der AfD – seien über den Schritt per E-Mail informiert worden. In der Mail wird demnach um Zustimmung geworben. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien zu Recht hoch, heißt es darin. Man sei davon überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben seien.
Die fraktionsübergreifende Initiative wirft der AfD unter anderem vor, sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu stellen und damit gegen das Grundgesetz zu verstoßen. So stelle die Partei die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot unverhohlen infrage, indem sie unter anderem die Rechte von Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit Behinderungen zugunsten einer „völkisch-nationalen Stärkung eines vermeintlichen Deutschtums“ einschränken oder abschaffen wolle, heißt es in dem Antrag.
Vorgezogene Wahl verzögert Neubewertung der AfD
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl soll die angekündigte Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz erst nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr abgeschlossen werden. Aus Sicherheitskreisen heißt es, im Umfeld von Wahlen sei Zurückhaltung geboten. Die Beobachtung der Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall werde aber fortgesetzt. Zuvor hatte die ARD berichtet.

SZ-Podcast „Auf den Punkt“:AfD-Verbotsverfahren: „Eine Atempause für die Demokratie“
Ein Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren wird in Kürze in den Bundestag eingebracht. Das versichert der Initiator, der CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz, im Gespräch.
Der bisherige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, hatte im Oktober angekündigt: „Mit einer Entscheidung wird noch in diesem Jahr zu rechnen sein.“ Im Mai hatte das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat, was den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie etwa Observation erlaubt.
Der Rechtsstreit geht noch weiter. Theoretisch sind drei Szenarien denkbar: Entweder hat sich der Verdacht der Verfassungsschützer nicht bestätigt, dann würde der Inlandsnachrichtendienst die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall beenden. „Ich halte diese Variante für äußerst unwahrscheinlich“, sagte Haldenwang im Oktober. Oder der Verdacht bestätigt sich. Das hätte dann eine Einstufung der Gesamtpartei als gesichert extremistische Bestrebung zur Folge. Möglich wäre aber auch eine weitere Beobachtung als Verdachtsfall mit einer entsprechenden Begründung – etwa falls sich aufgrund noch nicht abgeschlossener interner Vorgänge in der Partei nicht klar sagen lässt, in welche Richtung sich die AfD entwickelt.
Gericht: Verfassungsschutz darf AfD Baden-Württemberg beobachten
Unterdessen darf das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg den AfD-Landesverband als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wies eine Beschwerde der AfD in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab. Die Entscheidung ist unanfechtbar (Az.: 1 S 1798/23). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erklärte, dass „die Voraussetzungen für die Einstufung als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt vorliegen“.
Konkret heißt es in dem Beschluss, dass es etwa Anhaltspunkte einer Ungleichbehandlung von deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund gegenüber denjenigen ohne Migrationshintergrund gebe. „Äußerungen wie ‚der große Volksaustausch‘ oder ‚Umvolkung‘ behaupten tendenziell eine Gefahr des Untergangs des Volkes durch Migration“, hieß es weiter. Dies habe den Zweck, die verfassungsgemäße Ordnung der Rechtsgleichheit aller Staatsbürger als eine zu überwindende Fehlentwicklung darzustellen.
Darüber hinaus sieht das Verwaltungsgericht Anhaltspunkte dafür, „dass Muslime mit einer Vielzahl von pauschalen Äußerungen herabgewürdigt werden sollen“. Dies verletzte sie in ihrer Menschenwürde. Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte im Juli 2022 öffentlich gemacht, dass es die Partei beobachtete. Einen vom Heimatverband der Bundesvorsitzenden Alice Weidel dagegen gerichteten Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart im November vergangenen Jahres ab.

