Spendenaffäre:AfD muss mit empfindlicher Geldstrafe rechnen

AfD-Politiker Guido Reil spricht beim Politischen Aschermittwoch 2019

Guido Reil ist Kandidat der AfD für die Europawahl.

(Foto: Matthias Balk/dpa)
  • In der Spendenaffäre beanstandet die Bundestagsverwaltung Sachleistungen, mit denen AfD-Politiker Guido Reil unterstützt wurde.
  • Die Partei muss mit einer Strafzahlung von mehr als 100 000 Euro rechnen.
  • AfD-Vorsitzender Meuthen sieht das als "irrig und in der Sache falsch" an und will Widerspruch einlegen.

Von Sebastian Pittelkow, Katja Riedel und Jens Schneider, Berlin

Die AfD muss sich auf die Verhängung von empfindlichen Strafzahlungen wegen möglicherweise nicht legaler Spenden an die Partei einstellen. Die Bundestagsverwaltung hat jetzt eine erste Vorentscheidung angesichts einer Reihe von Fällen fraglicher Parteienfinanzierungen der AfD getroffen. Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen bestätigte am Donnerstag WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung, dass die Verwaltung des Bundestages in einem Schreiben an die Partei zunächst das geplante Strafmaß im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil umrissen hat. Die AfD würde zunächst Widerspruch einlegen und später auch gegen die Festlegung klagen, kündigte Meuthen an.

Es geht in diesem Fall um Sachleistungen, mit denen Reil im Landtagswahlkampf in Nordrhein-Westfalen unterstützt wurde. Reil ist Kandidat der AfD für die Europawahl. Er steht hinter Parteichef Meuthen auf dem zweiten Platz der bundesweiten AfD-Bewerberliste. Der Bundestag sieht einem Schreiben zufolge in diesem Fall eine Strafzahlung von mehr als 100 000 Euro als angemessen an. Das Geld müsste die AfD laut Meuthen nicht zahlen, es würde von der staatlichen Parteienfinanzierung abgezogen, auf die sie Anspruch hat.

Es handelt sich um eines von mehreren Verfahren, in denen möglicherweise nicht legale Spenden an die AfD von der Bundestagsverwaltung geprüft werden. Auch Parteichef Meuthen ist von der Prüfung betroffen. Zudem wird von der Bundestagsverwaltung noch geklärt, ob auch der möglicherweise nicht legale Umgang mit einer Spende zugunsten der heutigen Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel finanzielle Konsequenzen haben soll.

Bei dem Schreiben der Bundestagsverwaltung im Fall Reil handelt es sich noch nicht um den formalen Bescheid, vielmehr wird der Partei die Möglichkeit einer letzten Anhörung gewährt. Eine solche wird aus formalen Gründen üblicherweise anberaumt, wenn die Entscheidung gefallen ist. Die Bundestagsverwaltung wollte sich auf Anfrage zu dem Vorgang nicht äußern.

Die Abteilung für Parteienfinanzierung in der Bundestagsverwaltung geht dem Vernehmen nach davon aus, dass Reil im Landtagswahlkampf 2017 in Nordrhein-Westfalen von illegaler Parteienfinanzierung durch die Schweizer Werbeagentur Goal AG profitiert hat - und zwar nicht durch direkte Geldzahlungen, sondern durch Sachleistungen. Es ging um Werbeplakate und Flyer im Wert von etwa 50 000 Euro, die ihm die Schweizer Agentur des Deutschen Alexander Segert für seinen Wahlkampf als Direktkandidat hatte zukommen lassen.

In ihrem Rechenschaftsbericht über die Parteifinanzen für das betreffende Jahr hatte die AfD den Fall zwar anonymisiert erwähnt, die fraglichen Beträge aber nicht als Parteispende gewertet. Auch Parteichef Meuthen hatte im Jahr zuvor in seinem Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg kostenlose Plakate, Flyer und eine Homepage für seinen persönlichen Wahlkampf von der Schweizer Agentur erhalten. Im Fall Meuthen hat die Partei bisher noch keinen Bescheid erhalten - Meuthen sagte aber, dass er mit einer ähnlichen Entscheidung der Bundestagsverwaltung rechne.

"Wenn die Bundestagsverwaltung an ihrer Rechtsmeinung festhält, werden wir erst Widerspruch einlegen, dann klagen und alle juristischen Mittel und Wege beschreiten", sagte Meuthen WDR, NDR und SZ. "Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe eine Freistellungserklärung unterschrieben, sonst nichts." Mit dieser sogenannten Freistellungserklärung hatte Meuthen der Schweizer Agentur die Rechte an der Nutzung seiner Bilder überlassen. Nach seiner Darstellung handelte die Agentur damals unabhängig von der Partei.

Die Fälle Reil und Meuthen sind nicht nur wegen der Nähe der Agentur zum AfD-Unterstützerverein und dessen bisher unbekannten Geldgebern interessant. Ungeklärt ist auch eine mögliche Verbindung zu der Spende von 132 000 Euro der Schweizer Firma PWS zugunsten des Wahlkampfes von Alice Weidel. In diesem Fall hatte die AfD am 20. Dezember 2018 eine Stellungnahme bei der Bundestagsverwaltung eingereicht, in deren Anhang sie eine Liste mit 14 Namen angeblicher Spender beilegte. Diese ist zumindest zum Teil identisch mit Spenderlisten, welche die AfD in den Fällen Reil und Meuthen eingereicht hatte.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz, die im Fall der Spenden an Alice Weidels Kreisverband am Bodensee ermittelt, hatte vor Kurzem mitgeteilt, dass Zweifel bestünden, ob hinter diesen Namen die wahren Geldgeber stehen. Noch bei Bekanntwerden der Spende zugunsten von Weidel hatte ein Verwaltungsrat der Schweizer PWS erklärt, dass der Spender ein reicher Deutscher vom Zürichberg sei, dem er einen Gefallen getan habe.

Der AfD-Vorsitzende Meuthen hat in der Vergangenheit seine Darstellung zu seiner Verbindung zur Goal AG mehrfach geändert - auch im Rechenschaftsbericht. Zunächst hatte die Partei dort für das Jahr 2016 erklärt, der Chef der Goal AG sei ein persönlicher Bekannter Meuthens. Woher er Segert kennt, wollte Meuthen jedoch nie preisgeben. Im Rechenschaftsbericht für 2017 ist dann von Spendern die Rede. Nun erklärte Meuthen in dieser Woche im Gespräch mit WDR, NDR und SZ, dass er im Juli vergangenen Jahres bei der Goal AG wegen möglicher Geldgeber angefragt habe. Segert habe ihn um einige Wochen Zeit gebeten und Meuthen dann die Namensliste geschickt. Bis dahin habe er nicht gewusst, dass ihn fremde Geldgeber und nicht die Agentur selbst unterstützt hätten, sagte Meuthen.

Die Namensliste will Meuthen nach eigenen Aussagen nur einmal gelesen und dann an die AfD-Bundesgeschäftsstelle weitergeleitet haben. So gelangte die Liste dann auch an die Bundestagsverwaltung, wo die Namensgleichheit zum Fall Weidel und der Firma PWS offenbar Ende dieses Jahres auffiel. Auf Nachfrage erklärte Meuthen, er habe die Spender nicht kontaktiert und deren Identität auch nicht überprüft. "Weder Herr Reil noch ich haben in dem Sachverhalt rund um die Wahlkampfunterstützung durch die Goal AG etwas Unrechtes getan", sagt der Parteichef und beklagt, dass die Sache "erstaunlicherweise" kurz vor dem Europawahlkampf vorgetragen werde. Die AfD halte die Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung für "irrig und in der Sache falsch".

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