Spendenaffäre:AfD muss mehr als 400 000 Euro Strafe zahlen

Auftakt zum Europawahlkampf der AfD

Wegen illegaler Wahlkampfhilfen für den Parteichef Jörg Meuthen muss die AfD nun erste Strafzahlungen hinnehmen.

(Foto: Fabian Sommer/dpa)
  • Bundestagspräsident Schäuble hat in der Spendenaffäre erste Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 402 900 Euro gegen die AfD unterzeichnet.
  • Bei den Spenden handelte es sich um Wahlkampfhilfen für den Parteichef Meuthen und Bundesvorstandsmitglied Reil.
  • Die AfD wirft der Bundestagsverwaltung vor, "offensichtlich vor der Europawahl politisch motiviert" zu handeln.

Von Katja Riedel, Sebastian Pittelkow und Jens Schneider, Berlin

Die Bundestagsverwaltung hat erstmals in der AfD-Spendenaffäre Geldstrafen gegen die Partei verhängt. Am Dienstag hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble Strafzahlungen in Höhe von insgesamt 402 900 Euro unterzeichnet. Sie geht in zwei Fällen von illegalen Parteispenden aus. Dies teilte die Bundestagsverwaltung WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung auf Anfrage mit. Bei den Spenden handelte es sich um Wahlkampfhilfen für Parteichef Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil aus Nordrhein-Westfalen.

Die AfD kündigte Klagen gegen die Bescheide an. Es geht in beiden Fällen um Wahlkampfunterstützung in Landtagswahlen in den Jahren 2016 und 2017. Die beiden AfD-Spitzenpolitiker waren damals als Direktkandidaten von der Schweizer Agentur Goal AG Jörg mit kostenlosen Wahlwerbemaßnahmen unterstützt worden. Wie die Bundestagsverwaltung mitteilte, sind diese unentgeltlich gewährten geldwerten Zuwendungen als Parteispenden zu werten. Nach dem Parteiengesetz gelte die "Übernahme von Veranstaltungen und Maßnahmen durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird" als Einnahme.

"Im Verlaufe des Verwaltungsverfahrens hat sich bestätigt, dass diese geldwerten Zuwendungen von der AfD nicht hätten angenommen werden dürfen, da die Spender zum Zeitpunkt der Spendenannahme nicht feststellbar waren", heißt es weiter. Dies sei ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, so entstehe gegen die AfD ein Zahlungsanspruch in Höhe des Dreifachen der unzulässig angenommenen Spendenbeträge. Dies sind 269 400 Euro im Fall Meuthen beziehungsweise 133 500 Euro im Fall Reil. Der Wert der Wahlkampfunterstützung belief sich nach Angaben der Goal AG gegenüber der Bundestagsverwaltung auf einen Betrag von 89 800 bei Meuthen und 44 500 Euro für Reil.

Meuthen ist Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl, Reil kandidiert auf Listenplatz zwei. Der Parteivorsitzende Meuthen hat in der Sache eingeräumt, dass er 2016 in Baden-Württemberg per Unterschrift der Werbeagentur Goal erlaubte, seine Bilder zu verwenden. Reil hatte seine Bilder für seinen Wahlkampf im Frühjahr 2017 in Nordrhein-Westfalen seinerseits freigegeben, auch er hat das bestätigt. Die AfD bestreitet den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung. "Die Sachleistungen der Goal AG waren keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes", erklärte sie am Dienstag. Die AfD wirft der Bundestagsverwaltung vor, "offensichtlich vor der Europawahl politisch motiviert" zu handeln.

Die Entscheidung der Bundestagsverwaltung dürfte ein erster Schritt in der weit größeren Spendenaffäre um Funktionäre der AfD sein. Als nächstes wird eine Entscheidung zu einer Spende der Schweizer Pharmafirma PWS über 132 000 Euro an den AfD-Wahlkreis am Bodensee von Fraktionschefin Alice Weidel für deren Bundestagswahlkampf anstehen. In diesem Fall war das Geld erst nach zehn Monaten zurückgezahlt worden.

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