Spendenaffäre:Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Schatzmeister

Klaus G Fohrmann Bundesschatzmeister Bundesparteitag der Alternative f r Deutschland in Stuttgart a

Klaus Fohrmann, Bundesschatzmeister der AfD.

(Foto: imago/Sammy Minkoff)
  • Die Berliner Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen gegen den AfD-Schatzmeister Klaus Fohrmann.
  • Es geht um möglicherweise falsche Angaben in den Rechenschaftsberichten der Jahre 2016 und 2017.
  • Fohrmann wird verdächtigt, dadurch gegen das Parteiengesetz verstoßen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen AfD-Bundesschatzmeister Klaus Fohrmann wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Parteiengesetz. Ein Sprecher der Behörde bestätigt einen entsprechenden Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Demnach geht es um möglicherweise falsche Angaben in den Rechenschaftsberichten der Jahre 2016 und 2017.

Hintergrund der Ermittlungen sind nach Informationen des Spiegel und des ARD-Magazins Report Mainz Wahlkampfhilfen des Stuttgarter "Vereins zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten", der mithilfe der Schweizer Werbeagentur Goal AG jahrelang Stimmung für die AfD gemacht habe.

In den Ermittlungen gehe es laut Staatsanwaltschaft um fragwürdige Werbemaßnahmen im Wert "einer Gesamtsumme im unteren sechsstelligen Bereich", heißt es in dem Bericht.

Von der Goal AG stammten auch die Wahlkampfhilfen für den heutigen Bundesvorsitzenden Jörg Meuthen und das Bundesvorstandsmitglied Guido Reil. Es geht in beiden Fällen um Wahlkampfunterstützung in Landtagswahlen in den Jahren 2016 und 2017. Die beiden AfD-Spitzenpolitiker waren damals als Direktkandidaten von der Schweizer Agentur Goal AG Jörg mit kostenlosen Wahlwerbemaßnahmen unterstützt worden.

Die Bundestagsverwaltung vertritt die Auffassung, dass diese unentgeltlich gewährten geldwerten Zuwendungen als Parteispenden zu werten sind. Nach dem Parteiengesetz gelte die "Übernahme von Veranstaltungen und Maßnahmen durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird" als Einnahme.

Die Bundestagsverwaltung hatte deshalb am Dienstag erstmals Geldstrafen gegen die AfD in Höhe von insgesamt 402 900 Euro verhängt. Die AfD bestreitet den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung. "Die Sachleistungen der Goal AG waren keine Spenden im Sinne des Parteiengesetzes", erklärte die Partei und kündigte Klagen gegen die Bescheide an.

Die Spendenaffäre könnte die Erfolgsaussichten der AfD bei der bevorstehenden Europawahl senken. Meuthen ist Spitzenkandidat der AfD, Reil kandidiert auf Listenplatz zwei. Eine Insa-Umfrage im Auftrag des AfD-Bundesvorstands hat ergeben, dass sich 39 Prozent aller Befragten an der Affäre stören. Bei den "AfD-affinen Wählern", also jenen, die sich vorstellen könnten, die rechtspopulistische Partei zu wählen, sind es sogar 45 Prozent.

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