Süddeutsche Zeitung

Parteispenden:Zweifel an AfD-Spenderliste

  • Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt AfD-Fraktionschefin Weidel und drei weitere Parteimitglieder wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz.
  • Die AfD hat möglicherweise eine zumindest in Teilen unrichtige Spenderliste zu den Wahlkampfspenden aus der Schweiz an den Bundestag übermittelt.
  • Bei den Personen handelt es sich offenbar nicht um die Spender.

Von Sebastian Pittelkow, Katja Riedel, Jens Schneider, Berlin

Es gab zahlreiche Anfragen, aber die Führung der AfD zog es am Freitag vor, zu schweigen. Weder der Parteichef Jörg Meuthen noch sein Ko-Vorsitzender Alexander Gauland wollten sich zu den neuesten Entwicklungen rund um die Spendenaffäre der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel äußern. Ein Sprecher der AfD versandte lediglich ein kurzes Statement zum bizarr anmutenden Verlauf des Vorgangs. Am Donnerstag war bekannt geworden, dass die AfD in der Affäre um die Wahlkampfspende an den Kreisverband von Weidel aus der Schweiz dem Bundestag möglicherweise eine zumindest in Teilen unrichtige Liste von Spendern übermittelt hat. Einem entsprechenden Verdacht geht die Staatsanwaltschaft Konstanz nach. Bisherige Vernehmungen hätten "Zweifel bestätigt, dass es sich bei den Personen tatsächlich um die angeblichen Spender handelt", sagte ein Sprecher.

Zuvor hatten der Spiegel und "Report Mainz" berichtet, dass mehrere der angeblichen Gönner der AfD inzwischen bestritten haben sollen, der Partei Geld gespendet zu haben. "Vielmehr hätten sie lediglich ihre Namen hergegeben", berichtete "Spiegel Online". Es geht in der Angelegenheit um die Hintergründe einer möglicherweise nicht rechtmäßigen Spende, die Weidel im Bundestagswahlkampf 2017 erhalten hatte. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt deshalb gegen die AfD-Fraktionschefin und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Die Partei hatte im November nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR bestätigt, dass 2017 rund 130 000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal.

Die AfD hatte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Es sollten die tatsächlichen Spender sein. Aus dem Kreis der Parteiführung wurde zudem erklärt, dass man keinen der Spender-Namen kenne. Ein Sprecher der Partei teilte nun auf Anfrage mit, dass die Schweizer Firma, "welche als Treuhandgeber Spenden auf das Konto des AfD-Kreisverbandes Bodenseekreis überwiesen hat", diese Liste mit 14 Namen der AfD übermittelt habe. "Diese Liste wurde umgehend an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet", erklärte er. "Die Bundesgeschäftsstelle hatte keinerlei Grund an der Glaubwürdigkeit der Liste zu zweifeln." Weidel wollte sich nicht äußern.

Auf die AfD könnte eine hohe Strafzahlung zukommen

Die Bundestagsverwaltung teilte am Freitag auf Anfrage mit, dass sie nach wie vor prüfe, ob die AfD unzulässige Spenden angenommen habe. "Zunächst warten wir die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Konstanz ab", so ein Sprecher. Man werde im Wege der Amtshilfe deren Ermittlungsergebnisse mitgeteilt bekommen und mit den bereits vorliegenden Stellungnahmen der Partei abgleichen. Die AfD muss unter Umständen mit einer Strafzahlung rechnen, die in Höhe des Dreifachen der unzulässigen Spendensumme liegen könnte.

Die neue Entwicklung könnte nach Einschätzung der Juristin Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf Konsequenzen für ein mögliches Strafverfahren haben. "Für die parteienrechtliche Seite hat die falsche Spendenliste keine Bedeutung, weil ohnehin immer klar war, dass die Angabe der Namen die Spende nicht legal machen würde", sagte die Parteienrechtlerin auf Anfrage. Für die strafrechtliche Seite könnte es relevant sein, weil sich derjenige, der diese Liste erstellt hat, strafbar gemacht hat und vielleicht auch diejenigen, die ihren Namen hergegeben haben. "Hier greift eine Sondernorm im Parteienrecht."

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SZ vom 23.02.2019/saul
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