Die sächsische AfD darf vom Verfassungsschutz weiter öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und bezeichnet werden. Am Dienstag scheiterte die Partei mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Die vorgebrachten Gründe hätten nicht ausgereicht, um den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Dresden aus dem vergangenen Sommer aufzuheben, teilten die Richter am Dienstag mit. Ihr Beschluss (Az.: 3 B 127/24) ist nicht anfechtbar.
Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Zur Begründung führten die Verfassungsschützer damals nach vierjähriger Prüfung an, zahlreiche inhaltliche Positionen des Landesverbandes richteten sich „gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, z. B. in der Migrationsfrage gegen die im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde“.
Gegen die Menschenwürde, gegen die Demokratie
Die Partei verfolge eine Politik des Ethnopluralismus (ein von der neuen Rechten benutzter Begriff zur Begründung von rassistischen Denkmustern), betrachte Migranten und ethnische Minderheiten als Menschen zweiter Klasse und mache sie pauschal verächtlich. Eine derart rassistische Ausprägung des Volksbegriffes, wie ihn die AfD Sachsen öffentlich vertrete, habe seine „Wurzeln im historischen Nationalsozialismus“. Führende Vertreter verwendeten regelmäßig ideologische Kampfbegriffe und bedienten sich antisemitischer Codes und Chiffren, die Partei erscheine nach außen wie ein monolithischer Block.
Gegen diese Einstufung hatte sich die AfD mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Dresden gewehrt, dieser wurde im vergangenen Sommer abgelehnt. In der damaligen Begründung hieß es, es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien. Die AfD scheiterte nun auch mit ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), Dirk-Martin Christian erklärte am Dienstag, die Justiz stärke mit dieser Entscheidung der Demokratie den Rücken. „Darüber hinaus sieht sich das LfV Sachsen in seiner Arbeitsweise bestätigt. Wir werden das Agieren des AfD-Landesverbandes Sachsen gemäß unseres gesetzlichen Auftrages weiterhin sehr genau beobachten.“
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Albrecht Pallas, sagte, die endgültige Niederlage der AfD vor dem Oberverwaltungsgericht zeige, dass all ihre Versuche, den Verfassungsschutz zu behindern und der Öffentlichkeit einen Maulkorb zu verpassen, gescheitert seien.
Erst in der vergangenen Woche war im Sächsischen Landtag ein AfD-Vertreter in das geheim tagende Gremium zur Kontrolle des Verfassungsschutzes gewählt worden. Die zweitstärkste Fraktion im Landtag stellt zudem den Vorsitz in den Ausschüssen für Inneres, für Verfassung und Justiz, Haushalt und Finanzen sowie Schule und Bildung. Insbesondere gegen die Berufung des AfD-Abgeordneten Alexander Wiesner als Vorsitzender des Justizausschusses regt sich Widerstand. Ein Mitarbeiter Wiesners wurde im Herbst als mutmaßliches Mitglied der rechtsterroristischen Vereinigung „Sächsische Separatisten“ verhaftet. CDU, Grüne, SPD und Linke fordern die Abberufung Wiesners.

