Süddeutsche Zeitung

Sachsen-Anhalt:Verfassungsschutz stuft AfD-Landesverband als rechtsextremen Verdachtsfall ein

Mehreren Medienberichten zufolge darf das Landesamt die Partei bereits seit zwei Wochen geheimdienstlich beobachten. Auf Bundesebene versucht die Partei, mit juristischen Mitteln eine solche Einstufung zu verhindern.

Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt stellt mehreren Medienberichten zufolge den AfD-Landesverband komplett unter Beobachtung. Der Verfassungsschutz hat die Partei demnach als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft und kann deshalb die knapp 1400 Mitglieder nun mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen, also etwa durch das Abhören von Telefonen und den Einsatz von V-Leuten.

Zunächst hatte die Mitteldeutsche Zeitung berichtet. Dem Zeitungsbericht zufolge gilt der Beobachtungsstatus bereits seit etwa zwei Wochen. Der Verfassungsschutz habe die Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums in einer geheimen Sitzung über die Einstufung als Verdachtsfall informiert. Die AfD-Fraktion ist in Sachsen-Anhalt, das von einer Koalition aus CDU, SPD und Grünen regiert wird, die größte Oppositionspartei im Landtag.

Auf Bundesebene versucht die AfD momentan, eine Neueinstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz mit juristischen Mitteln zu verhindern. Am Donnerstag hat die Partei nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung beim Verwaltungsgericht zwei Klagen eingereicht.

Die Parteiführung geht davon aus, dass die Entscheidung des Verfassungsschutzes, die gesamte Partei künftig als sogenannten Verdachtsfall auf Rechtsextremismus einzustufen, unmittelbar bevorsteht. Sie will mit allen Mitteln verhindern, dass es angesichts der in diesem Jahr bevorstehenden Wahlen in sechs Ländern und im Bund zu einer solchen Entscheidung kommt.

Seit zwei Jahren prüft das Bundesamt gemeinsam mit den Landesämtern die Frage des Umgangs mit der Gesamtpartei. Bislang wird nur der als besonders radikal geltende und inzwischen angeblich aufgelöste "Flügel" der Partei beobachtet. Die Jugendorganisation "Junge Alternative" gilt als Verdachtsfall.

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