Eilverfahren:Gericht weist Kalbitz-Klage gegen AfD-Ausschluss zurück

Berufungsverfahren des Brandenburger Landtagsabgeordneten Kalbitz

Das Berliner Kammergericht vor der Entscheidung im Berufungsprozesses von Andreas Kalbitz.

(Foto: Soeren Stache/dpa)

Der Rechtsaußen der Partei scheitert mit seinem Versuch, wieder AfD-Mitglied und Landesvorsitzender in Brandenburg zu werden.

Von Markus Balser, Berlin

Das Berliner Kammergericht hat die Klage von AfD-Rechtsaußen Andreas Kalbitz gegen dessen Parteiausschluss im Eilverfahren abgewiesen. Der 48-Jährige ehemalige Brandenburger AfD-Chef hatte versucht, sowohl seine aberkannte Parteimitgliedschaft als auch seine Posten als Bundesvorstand und Landesvorsitzender möglichst schnell zurückzubekommen. Doch die umstrittene Führungsfigur des inzwischen aufgelösten Flügels scheiterte vor Gericht. Der 7. Zivilsenat des Kammergerichts wies seine Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil im Eilverfahren am Freitag zurück.

Kalbitz hatte vorläufigen Rechtsschutz beantragt, um bis zur Entscheidung in einem möglichen Hauptsacheverfahren Parteimitglied zu bleiben - vergeblich. Die Entscheidung der AfD für den Ausschluss sei nicht erkennbar rechtswidrig, erklärte das Kammergericht und bestätigte damit im Kern eine Entscheidung des Berliner Landgerichts.

Für Kalbitz ist das Urteil eine herbe Niederlage. Zwar steht die Entscheidung über seine Klage gegen den Parteiausschluss im ausführlichen Hauptsacheverfahren erst noch aus. Das endgültige Urteil in der Sache wird aber wohl erst in einigen Monaten gefällt. Bis dahin hat Kalbitz keine Möglichkeit mehr, sich in der AfD und ihren Gremien zu profilieren. Er behält lediglich sein Abgeordnetenmandat im Landtag Brandenburg.

Vor der Entscheidung des Verfassungsschutzes über eine Hochstufung der gesamten AfD als sogenannten Verdachtsfall auf Rechtsextremismus galt die Entscheidung als äußerst brisant für die Partei. Denn der Brandenburger Landesverband hatte Kalbitz seine alten Posten bei einem Sieg vor Gericht in Aussicht gestellt. "Wenn Herr Kalbitz seine Mitgliedsrechte zurückbekommt, ist er wieder Landesvorsitzender in Brandenburg", erklärte Birgit Bessin, die stellvertretende Landesvorsitzende, auf einer Pressekonferenz Anfang der Woche. Man halte die Entscheidung des Bundesvorstands, Kalbitz auszuschließen, für falsch. "Herr Kalbitz ist wieder herzlich willkommen in Brandenburg", erklärte Bessin.

Die Äußerungen zeigen die Zerrissenheit der AfD im Umgang mit ihren Rechtsaußen. Das Verfahren ist Teil eines seit Monaten laufenden Streits, in dem das Lager um Co-AfD-Chef Jörg Meuthen sowohl Kalbitz als auch weitere führende Politiker des vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften und inzwischen aufgelösten Flügels aus der Partei drängen will. Im Mai hatte der AfD-Bundesvorstand mit knapper Mehrheit beschlossen, die AfD-Mitgliedschaft von Kalbitz zu annullieren.

Der Grund: Kalbitz soll bei seinem Parteieintritt 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) verschwiegen haben. Kalbitz war seit Ende 2017 auch Mitglied des AfD-Bundesvorstands. Zusammen mit dem Thüringer Landeschef Björn Höcke zählte er zu den führenden Köpfen der äußerst rechten Parteiströmung "Flügel".

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