Verwaltungsgericht:Münster hätte der AfD das Licht anlassen müssen

Aus Protest gegen die AfD hatten Kaufleute in Münster vor zwei Jahren die Lichter am Prinzipalmarkt ausgemacht und Europafahnen aufgehängt. (Foto: dpa)
  • Bei einem AfD-Empfang im Jahr 2017 hätte die Stadt Münster nicht das Außenlicht am Historischen Rathaus abstellen dürfen.
  • Die Stadt habe gegen das Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen, urteilt das Verwaltungsgericht Münster.

Der Staat muss gegenüber den Parteien neutral bleiben. Die Stadt Münster hat im Jahr 2017 gegen diesen Grundsatz verstoßen, wie das Verwaltungsgericht Münster entschieden hat. Bei einem Empfang der AfD hatte die Stadt das Außenlicht am Historischen Rathaus nicht angeschaltet. Zur Begründung hieß es damals, die Stadt wolle ein einheitliches Bild abgeben. 8000 Demonstranten demonstrierten damals gegen den Auftritt der Partei. Kaufleute am Prinzipalmarkt schalteten die Beleuchtung an ihren Geschäften aus.

Die Stadt Münster habe mit ihrem Schritt gegen das strikte Neutralitätsgebot des Staates gegenüber den Parteien verstoßen, urteilte das Gericht. Dabei sei es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe. Die Stadt kündigte an, erst das schriftliche Urteil prüfen zu wollen. Danach werde entschieden, ob Münster vor das Oberverwaltungsgericht ziehe.

In seinem Urteil verwies das Verwaltungsgericht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017. Darin war dem Düsseldorfer Oberbürgermeister ein Aufruf zu einer Demonstration gegen die islamfeindliche "Dügida"-Bewegung untersagt worden.

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