Rechtsextremismus:AfD-Vorstand fordert Auflösung des "Flügels"

Björn Höcke und Andreas Kalbitz

Björn Höcke und Andreas Kalbitz sind die Führungsfiguren des Flügels.

(Foto: Patrick Pleul/dpa)
  • Der rechtsextreme "Flügel" der AfD soll sich nach dem Willen des Bundesvorstands bis zum 30. April auflösen.
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in der vergangenen Woche erklärt, der Flügel sei eine "erwiesen extremistische Bestrebung".
  • Zuvor verkündete Meuthen, dass die AfD den baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Gedeon aus der Partei ausschließt.

Die vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Vereinigung "Flügel" soll sich nach dem Willen der AfD-Parteispitze auflösen. "Der Bundesvorstand erwartet als Ergebnis des morgigen Flügel-Treffens eine Erklärung darüber, dass sich der informelle Zusammenschluss Flügel bis zum 30.04.2020 auflöst", heißt es in einem Beschluss, den die Parteispitze am Freitag verabschiedete. Der Beschluss fiel nach Angaben aus Parteikreisen mit elf Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Nein-Stimme - auch das ARD-Hauptstadtstudio berichtete über den Vorstandsbeschluss.

Nach Angaben aus Parteikreisen schlug der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen zunächst vor, der Flügel solle sich bis Ende März auflösen. Wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr, stieß die Idee, die Vereinigung solle sich auflösen, bei mehreren Teilnehmern generell auf Zustimmung. Die Frage, wie und wann dies erfolgen sollte, sei allerdings sehr kontrovers diskutiert worden. Dabei wurde dem Vernehmen nach auch auf unterschiedliche Befindlichkeiten in den westlichen und einigen, dem "Flügel" eher zugeneigten AfD-Landesverbänden im Osten hingewiesen. Hinter dem Vorschlag, der am Ende zur Abstimmung kam, hätten sich schließlich Meuthen, der Co-Vorsitzende Tino Chrupalla, Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel sowie Beatrix von Storch und Carsten Hütter versammelt.

Die beiden wichtigsten Führungspersönlichkeiten des Flügels sind der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke und Brandenburgs AfD-Landeschef Andreas Kalbitz. Kalbitz ist auch Mitglied des Bundesvorstandes und nahm an der Sitzung teil. Er stimmte nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung gegen den Antrag. Der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner enthielt sich demnach. Auch wegen der Ausbreitung des Coronavirus ließen sich einige Vorstandsmitglieder per Telefon zuschalten.

Kalbitz muss aus Sicht seiner Kritiker belegen, dass er früher nicht Mitglied der inzwischen verbotenen Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ) war. Die rechtsextreme Gruppierung steht auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD. Das bedeutet, dass jemand, der dort früher war, nicht AfD-Mitglied sein darf. Höcke hatte zuletzt mit der Äußerung, bestimmte Leute sollten "allmählich auch mal ausgeschwitzt werden" den Unmut etlicher AfD-Funktionäre auf sich gezogen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in der vergangenen Woche erklärt, der Flügel sei eine "erwiesen extremistische Bestrebung", die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte. Etliche Kritiker des Flügels innerhalb der AfD befürchten nun, dass die gesamte Partei demnächst vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden könnte. Sie argumentieren, da der Flügel keine formale Mitgliedschaft kenne, sei die Abgrenzung zur Gesamtpartei schwierig.

Schiedsgericht wirft Gedeon nach Antisemitismus-Vorwürfen aus der Partei

Kurz vor Beginn der Sitzung des Bundesvorstands machte Meuthen eine Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei zum Fall des baden-württembergischen Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon publik. Gedeon, der sich mit Antisemitismus-Vorwürfen konfrontiert sieht, muss die Partei demnach verlassen.

Dass Gedeon nun wegen parteischädigenden Verhaltens aus der AfD ausgeschlossen werde, sei ein "so überfälliges wie richtiges und wichtiges Zeichen", sagte Meuthen. Es bedeute: "Es gibt keinen Platz für Antisemiten in der AfD." Gedeon habe der Partei mit seinen "israelfeindlichen und antisemitischen Positionen über Jahre schweren Schaden zugefügt", betonte Meuthen. Das Parteiausschlussverfahren gegen Gedeon hatte der Bundesvorstand der Partei angestoßen. Der Abgeordnete könnte gegen den Rauswurf jetzt nur noch vor einem staatlichen Gericht klagen.

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