Süddeutsche Zeitung

Gericht bremst AfD-Überwachung:Schlappe für den Verfassungsschutz

Der Inlandsgeheimdienst will wissen, welche Rolle rechtsextreme Strömungen in der AfD haben. Doch schon nach wenigen Tagen muss er den Lauschangriff stoppen.

Von Markus Balser und Jens Schneider, Berlin

Der Beschluss des Inlandsgeheimdienstes ist erst wenige Tage alt. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die gesamte AfD zum rechtsextremen Verdachtsfall erklärt hat und die größte deutsche Oppositionspartei nun auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen kann. Nun ist das erst mal hinfällig. An diesem Freitag kassierte der Verfassungsschutz eine juristische Niederlage. Er muss die Beobachtung zunächst einstellen. Das Kölner Verwaltungsgericht untersagt ihm vorerst die Einstufung der AfD als Verdachtsfall.

Bis zum Abschluss eines von der AfD beantragten Eilverfahrens darf der Nachrichtendienst die Partei weder als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen noch beobachten. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass jetzt durch das Bekanntwerden der Einstufung "in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen" werde. Damit hat das Gericht allerdings noch keine Entscheidung über die Frage getroffen, ob der Verfassungsschutz die AfD zum Verdachtsfall erklären darf.

Dass die Entscheidung zur Überwachung durchsickerte, kritisiert das Gericht scharf

Der Präsident des Bundesamts, Thomas Haldenwang, hatte die Verfassungsschützer der Länder Mitte dieser Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, dies allerdings öffentlich nicht bekannt gegeben. Zu einem solchen Stillschweigen hatte sich der Inlandsgeheimdienst verpflichtet. Dennoch sickerte die Entscheidung durch. Das Gericht kritisierte dies scharf: "Alles" spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine "Stillhaltezusagen" gehalten habe oder zumindest nicht ausreichend verhindert habe, dass die Information nach außen dringen könne, heißt es in einer Erklärung des Gerichts.

Die AfD hatte Ende Januar 2021 beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sollte nach dem Willen der Partei untersagt werden, die AfD als "Verdachtsfall" oder "gesichert extremistische Bestrebung" einzustufen. Zudem sollte dem Verfassungsschutz untersagt werden, eine solche Einstufung oder Behandlung öffentlich bekannt zu geben.

Das Gericht moniert nun, es sei dadurch, dass die Einordnung als Verdachtsfall öffentlich bekannt wurde, "derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen", dass eine weitere Beeinträchtigung nicht hinnehmbar sei - etwa dadurch, dass Mitglieder der AfD "damit rechnen müssten, allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit nachrichtendienstlich überwacht zu werden oder von solchen Maßnahmen jedenfalls mittelbar betroffen zu sein".

AfD-Chef Jörg Meuthen erklärte, der Beschluss sei "nicht nur ein großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat". Die Richter machten in ihrer Erklärung allerdings auch klar, dass ihre Entscheidung nichts darüber aussage, ob die AfD im Eilverfahren gute Karten habe. Wann in der Sache entschieden werde, sei noch offen, hieß es.

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