Nach Einstufung als gesichert rechtsextremistischAfD klagt gegen Verfassungsschutz

Mit einer Klage versucht die AfD dem Bundesamt für Verfassungsschutz nun gerichtlich zu untersagen, die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen.
Mit einer Klage versucht die AfD dem Bundesamt für Verfassungsschutz nun gerichtlich zu untersagen, die Partei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen. (Foto: Sean Gallup/Getty Images)

Die AfD hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgefordert, die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch zurückzunehmen. Die Behörde hat darauf nicht reagiert.

Die AfD hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige Verwaltungsgericht Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. Das BfV hat seinen Sitz in Köln.

Das Bundesamt hatte am Freitag mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextremistisch einzustufen. Die AfD hatte die Behörde per Abmahnung bis heute, acht Uhr, aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf.

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Mit der Klage versucht die Partei der Behörde nun gerichtlich zu untersagen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen. In dem Abmahnungsschreiben heißt es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD am Freitag laut einer Mitteilung „aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dabei ist bereits der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel erlaubt, etwa sogenannter V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen. Bei einem als gesichert extremistisch eingestuften Beobachtungsobjekt sinkt die Schwelle für den Einsatz solcher Mittel.

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