AfD:Kalbitz muss draußen bleiben

Das Berliner Landgericht hat die Klage des ehemaligen AfD-Rechtsaußen Andreas Kalbitz gegen dessen Parteiausschluss abgewiesen. Der 49-jährige ehemalige Brandenburger AfD-Chef hatte versucht, seine von der Parteispitze aberkannte Mitgliedschaft möglichst schnell zurückzubekommen. Doch die umstrittene Führungsfigur des inzwischen aufgelösten rechtsradikalen "Flügels" innerhalb der AfD scheiterte nun im Hauptsacheverfahren. Die Zivilkammer 43 des Landgerichts entschied am Freitag, dass die AfD ihren Ex-Spitzenfunktionär nicht wieder aufnehmen muss. Kalbitz sei nie rechtmäßig Mitglied der Partei geworden, seine Beitrittserklärung durch die Partei wegen "arglistiger Täuschung" rechtmäßig angefochten worden, begründete der Vorsitzende Richter die Entscheidung. Der AfD-Bundesvorstand hatte vor zwei Jahren mit knapper Mehrheit beschlossen, die Mitgliedschaft von Kalbitz zu annullieren. Der Grund: Er soll bei seinem Eintritt im Jahr 2013 vorherige Mitgliedschaften bei den Republikanern und der rechtsextremen und inzwischen verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend" verschwiegen haben.

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