AfD:Höcke-Rede bleibt juristisch folgenlos

Volksverhetzung: negativ. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener: negativ. Björn Höckes Skandalrede ist laut Staatsanwaltschaft vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Von Jens Schneider, Dresden/Berlin

Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen dessen Äußerungen zum Holocaustmahnmal und zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit eingestellt. Die Rede hatte bundesweit Empörung ausgelöst. Der Bundesvorstand der AfD beschloss danach, dass Höcke aus der Partei ausgeschlossen werden soll. Die Staatsanwaltschaft kam nun zu dem Schluss, dass die Mitte Januar in Dresden gehaltene Rede nicht den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Es habe sich auch nicht um eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gehandelt, teilte sie mit. Gegen Höcke wurde von Amts wegen und aufgrund von 91 Strafanzeigen ermittelt.

Er hatte auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" mit Bezug auf das Holocaustmahnmal in Berlin von einem "Denkmal der Schande" gesprochen. Zudem forderte er mit Blick auf den Umgang der Deutschen mit ihrer Geschichte eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad". Die Aussagen sind der Staatsanwaltschaft zufolge vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der "objektive Sinn" der Rede sei "eine radikale Kritik an der Art und Weise der Vergangenheitsbewältigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft" gewesen. Dabei handle es sich nicht um Volksverhetzung.

Die Spitze der AfD hatte in einer umstrittenen Mehrheitsentscheidung das Parteiausschlussverfahren gegen Höcke beschlossen, weil er mit seiner Rede der AfD geschadet habe. Den Mitgliedern des Vorstands lag bei dieser Entscheidung ein Gutachten eines von der Vorsitzenden Frauke Petry beauftragten Anwalts vor, der unter anderem eine "nicht akzeptable Nähe" von Höckes Dresdner Aussagen zu Wahlkampfreden von Adolf Hitler feststellte.

Der Ausschluss Höckes ist noch nicht endgültig. Die Schiedsgerichte der Partei müssen noch darüber entscheiden, zunächst das Landesschiedsgericht der AfD Thüringen. Der Beschluss hat starke Verwerfungen in der Partei ausgelöst. Während die Parteichefin Petry für den Schritt warb, stellte sich ihr Ko-Vorsitzender Jörg Meuthen dagegen. Auch die Basis ist in der Frage gespalten.

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