Gerichtsurteil:Verfassungsschutz muss Zahlen zum "Flügel" der AfD umgehend korrigieren

Gerichtsurteil: Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD, vor einer Verhandlung am Kölner Verwaltungsgericht.

Tino Chrupalla, Vorsitzender der AfD, vor einer Verhandlung am Kölner Verwaltungsgericht.

(Foto: Federico Gambarini/dpa)

7000 Personen rechnete der Inlandsgeheimdienst 2020 der rechten Parteiströmung öffentlich zu. Das war "rechtswidrig", sagt nun das Kölner Verwaltungsgericht.

Von Markus Balser und Ronen Steinke, Berlin

Die Nachricht hatte vor zwei Jahren große Wellen ausgelöst. Mitte 2020 hatte der Verfassungsschutz erstmals bekannt gegeben, für wie groß er die inzwischen aufgelöste äußerst rechte AfD-Strömung "Flügel" hielt. Der Inlandsgeheimdienst kam auf eine ziemlich große Zahl von Mitgliedern. Insgesamt 7000 Personen rechnete er der Strömung öffentlich zu. Mit Folgen auch für die Zahl der Rechtsextremen im Land: Die sei dadurch angestiegen, teilte der Verfassungsschutz damals mit und bezifferte sie auf 32 000 Personen. Damit war ein neues Rekordniveau erreicht.

Nun allerdings verlangt ein Gericht, dass sich der Verfassungsschutz binnen eines Monats öffentlich von diesen früheren Aussagen über die AfD distanziert. Das geht aus der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Köln hervor, die am Donnerstag bekannt wurde. Der Inlandsgeheimdienst müsse richtigstellen, dass seine frühere Annahme, der Flügel habe etwa 7000 Mitglieder, "rechtswidrig" gewesen sei. Diese erzwungene öffentliche Korrektur ist eine ungewöhnlich strenge Ansage für den Verfassungsschutz durch ein Gericht.

Die Richter hatten dem Verfassungsschutz zwar mit einem Urteil in der vergangenen Woche erlaubt, die gesamte AfD künftig als rechtsextremen Verdachtsfall zu führen. In anderen Teilverfahren hatte der Inlandsgeheimdienst jedoch Niederlagen erlitten. Dazu zählte auch ein Verfahren um den "Flügel". Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Strömung demnach nicht mehr als gesichert extremistische Organisation führen, weil unter anderem nicht mehr klar ist, ob dieser Flügel überhaupt noch als Personenzusammenschluss existiert, so die Begründung des Gerichts.

"Schätzgrundlagen" statt "Tatsachenbasis", kritisiert das Gericht

Die am Donnerstag bekannt gewordene Urteilsbegründung macht nun klar, dass das Gericht dem Geheimdienst bei dessen Arbeit schwere handwerkliche Fehler vorwirft. Der Verfassungsschutz hätte für die Behauptungen zur Größe des "Flügels" "tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht" haben müssen. Dabei aber müsste mehr vorliegen als "bloße Vermutungen, Spekulationen, Mutmaßungen oder Hypothesen, die sich nicht auf beobachtbare Fakten stützen können".

Diese Anhaltspunkte fand das Gericht in den vielen Tausend vorgelegten Seiten aber nicht. Der Verfassungsschutz habe "Schätzgrundlagen" vorgelegt. Es müssten aber zumindest "konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände als Tatsachenbasis" vorliegen, kritisierten die Richter. Im Klartext: Die Zahl könnte deutlich zu hoch ausgefallen sein.

Wann genau der Verfassungsschutz eine Korrektur der Zahl der Rechtextremisten vornehmen muss, hängt nun davon ab, ob die AfD oder der Verfassungsschutz Berufung gegen die Urteile einlegen. Bislang sind sie noch nicht rechtskräftig.

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