Süddeutsche Zeitung

AfD:"Der Flügel ist längst der ganze Vogel"

Der Verfassungsschutz in Brandenburg verschärft die Gangart gegen die AfD und beobachtet die Landespartei .

Von Markus Balser, Berlin

Brandenburgs Verfassungsschutzchef Jörg Müller hat sich vorgenommen, so einiges zu erklären, als er am Montagmittag vor die blaue Wand für Pressekonferenzen in der Potsdamer Staatskanzlei tritt: Müller macht die Entscheidung publik, wegen zunehmender Radikalisierung härter gegen die AfD in Brandenburg vorzugehen und die gesamte Partei als Beobachtungsobjekt einzustufen. Und seine Warnung vor den Rechtspopulisten fällt drastisch aus: Die brandenburgische AfD sei in Teilen eng vernetzt mit rechtsextremistischen Strukturen. Die Partei versuche gar, die "Brandmauern der Demokratie zu schleifen".

Der gemeinsame Auftritt von Müller und Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) zeigt, für wie weit fortgeschritten die Behörden die Radikalisierung der Partei halten. Sie werde mittlerweile von Bestrebungen dominiert, die ganz eindeutig gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien, sagt Stübgen. Die Behörden sehen klare Hinweise für rechtsextremistische Bestrebungen in der ganzen Partei - nicht nur im bereits als rechtsextrem eingestuften "Flügel". Dazu gehörten Verstöße gegen das sogenannte Menschenrechts- und Demokratieprinzip, da die AfD Brandenburg ein "biologisch-rassistisches" Weltbild vertrete, sagt Müller. Die AfD stehe damit nur einen Schritt von einer Einstufung als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" entfernt. In einigen Bereichen habe die Landespartei die Schwelle dazu bereits überschritten, warnt Müller. Mit der Einstufung als Verdachtsfall darf der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel und Methoden nutzen. Beobachtet werden können damit auch Abgeordnete, wenn der Kernbereich ihrer Mandatstätigkeit ausgenommen bleibt - etwa die Vorbereitung auf Reden.

Damit verschärfen die Behörden die Gangart gegen die rechtspopulistische Partei erneut. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang April die inzwischen laut AfD aufgelöste Parteiströmung "Flügel" als rechtsextrem eingestuft und zum Beobachtungsfall hochgestuft. Das bedeutet, dass die Strömung mit dem kompletten Instrumentarium nachrichtendienstlicher Mittel beobachtet werden darf. Dazu zählen auch Observation und das Anwerben von Informanten. Nach Thüringen ist Brandenburg nun das zweite Land, in dem nicht nur der Flügel, sondern die ganze Partei vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Der Bundesverfassungsschutz hatte die AfD insgesamt Anfang 2019 zum Prüffall erklärt, zuletzt aber offen gelassen, ob er die ganze Partei beobachten wird.

Die AfD-Spitze hatte gehofft, die Behörden mit Schritten wie dem Rauswurf des Flügel-Vordenkers Andreas Kalbitz und der Auflösung des "Flügels" milder zu stimmen. Man habe diese Schritte zwar wahrgenommen, erklärte Verfassungsschutzchef Müller, in der Brandenburger AfD sei aber noch kein Umdenken erkennbar. Im Gegenteil. Trotz Kalbitz' Parteiausschluss stehe die AfD hier nahezu geschlossen und in "Wagenburg-Mentalität" weiter hinter ihm. Der ehemalige Landeschef in Brandenburg war nach seinem Parteiausschluss wieder in die Fraktion aufgenommen worden. Von den rund 1600 AfD-Mitgliedern in Brandenburg stuft der Verfassungsschutz 40 Prozent als völkisch nationalistisch ein.

Klar wird am Montag auch, dass die Behörden hinterfragen, ob sich die AfD-Strömung "Flügel" wirklich aufgelöst hat. Müller bezeichnet den Vorgang als "Scheinauflösung". Man prüfe, ob es Ausweichtreffen von Anhängern gebe. Auch der Innenmister hält die Strömung für weiterhin einflussreich. "Der Flügel ist längst der ganze Vogel", sagte Stübgen. Die AfD kritisiert das Vorgehen scharf. Der Ehrenvorsitzende Alexander Gauland spricht von einem Fehler. Und Kalbitz nennt es einen "Höhepunkt der politischen Instrumentalisierung des Inlandsgeheimdienstes gegen die demokratisch gewählte Opposition".

In der Nacht zum Montag setzte sich die Parteispitze der AfD derweil bei einem Mitgliedervotum durch. Der Bundestagsabgeordnete Hansjörg Müller hatte gefordert, Parteitage künftig nicht mehr nach dem Delegiertenprinzip mit 600 Teilnehmern abzuhalten, sondern für alle 34 000 Mitglieder zu öffnen. Doch er verfehlte das notwendige Quorum von einem Fünftel aller AfD-Mitglieder ganz knapp. Vorbei ist der Streit damit aber offenbar noch nicht. Weil bei dem Votum mehr als 2000 der 12 000 abgegebenen Stimmen als ungültig gewertet wurden, kündigte Müller am Montag an, das Ergebnis noch einmal überprüfen zu lassen.

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SZ vom 16.06.2020
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