Süddeutsche Zeitung

AfD-Kandidatin für das Bundestagspräsidium:Zum dritten Mal verloren

  • Die AfD-Kandidatin Mariana Harder-Kühnel hat es auch im dritten Wahlgang nicht geschafft, Vizepräsidentin des Bundestages zu werden.
  • Ihr Fraktionschef Alexander Gauland kündigt daraufhin an, die AfD werde jetzt immer neue Kandidaten für das Amt vorschlagen - und zwar so lange bis ein AfD-Abgeordneter gewählt werde.
  • Das Recht auf einen Vizepräsidentenposten für jede Frakton ergibt sich nicht aus dem Grundgesetz, sondern nur aus der Geschäftsordnung des Bundestages, die jederzeit geändert werden kann.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die AfD stellt weiterhin keinen Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags. Am Donnerstag fiel die Kandidatin der AfD, Mariana Harder-Kühnel, auch im dritten Wahlgang durch. Die hessische Bundestagsabgeordnete erhielt lediglich 199 Stimmen. 423 Abgeordnete votierten mit Nein, 43 enthielten sich. Damit schnitt Harder-Kühnel sogar noch schlechter ab als in den ersten beiden Wahlgängen Ende 2018. Damals hatte sie 223 und 241 Stimmen erzielt. Die AfD stellt derzeit 91 Abgeordnete.

In Harder-Kühnel ist bereits der zweite Kandidat, den die Rechtspopulisten vorgeschlagen haben, gescheitert. Der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser hatte ebenfalls in drei Wahlgängen keine Mehrheit hinter sich bringen können. Nach der Niederlage Harder-Kühnels kündigte ihr Fraktionschef Alexander Gauland an, die AfD werde jetzt immer neue Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten vorschlagen - und zwar so lange, bis ein AfD-Abgeordneter gewählt werde.

In dem dritten Wahlgang hätte Harder-Kühnel eine relative Mehrheit der Stimmen gereicht. Allgemein war erwartet worden, dass sie zumindest besser als in den ersten beiden Wahlgängen abschneiden wird. Das lag auch daran, dass die Fraktionschefs von Union und FDP, Ralph Brinkhaus und Christian Lindner, angekündigt hatten, für die AfD-Kandidatin stimmen zu wollen. Eine Wahlempfehlung für ihre Abgeordneten hatten die beiden Fraktionschefs jedoch nicht ausgesprochen.

Kurz vor der Abstimmung hatte Spiegel Online einen Bericht veröffentlicht, der Zweifel an der bisherigen Darstellung von Harder-Kühnel als für AfD-Verhältnisse moderate Kandidatin aufkommen ließ. Darin hieß es, Harder-Kühnel sei sogar bei einigen Abgeordneten ihrer eigenen Fraktion umstritten. Inwieweit dieser Bericht Einfluss auf das Abstimmungsergebnis hatte, lässt sich aber nicht mit Sicherheit sagen, da die Abstimmung geheim war. FDP-Chef Lindner sagte anschließend, er habe Harder-Kühnel trotz der neuen Vorwürfe gewählt. Denn der AfD stehe ein Vizepräsident zu - und er wolle nicht, dass die Partei sich als Opfer darstellen könne.

Der SPD-Abgeordnete Axel Schäfer sagte, in jedem Fall sei das Ergebnis auch "eine Blamage" für Unionsfraktionschef Brinkhaus. Dieser habe "der AfD-Kandidatin einen Persilschein ausgestellt, sie dann gewählt - die Mehrheit der Unionsabgeordneten ist ihm dann aber nicht gefolgt".

Aus der Verfassung heraus kann die AfD keinen Anspruch auf einen Vizepräsidenten ableiten. In Artikel 40 des Grundgesetzes heißt es zwar: "Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer." Eine bestimmte Zahl an Vizepräsidenten gibt das Grundgesetz aber nicht vor. Es gibt auch kein verfassungsmäßiges Recht jeder Fraktion, einen Vizepräsidenten zu stellen. Im ersten Deutschen Bundestag gab es beispielsweise in Carlo Schmid (SPD) und Hermann Schäfer (damals FDP) lediglich zwei Vizepräsidenten. Und die Grünen durften in den ersten elf Jahren nach ihrem Einzug in den Bundestag nie einen Vizepräsidenten stellen. Erst 1994 hat sich der Bundestag dann selbst eine Vorgabe gemacht.

Nicht die Verfassung, nur die Geschäftsordnung sichert der AfD den Anspruch

In seiner Geschäftsordnung heißt es seitdem: "Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten." Nicht aus dem Grundgesetz, aber aus der Geschäftsordnung heraus hat also auch die AfD Anspruch auf einen Vizepräsidenten. Diese Vorgabe könnte der Bundestag aber jederzeit wieder ändern. Etwas ähnliches hat er ja bereits im Juni 2017 im Vorgriff auf den erwarteten Einzug der AfD in das Parlament getan.

Um zu verhindern, dass ein AfD-Abgeordneter die erste Sitzung des Parlaments nach der Bundestagswahl im Herbst 2017 als Alterspräsident leitet, änderten die Abgeordneten damals die Geschäftsordnung. Seitdem eröffnet nicht mehr der älteste, sondern der dienstälteste Abgeordnete die konstituierende Sitzung. Ohne diese Änderung wäre der 79 Jahre alte AfD-Abgeordnete Wilhelm von Gottberg Alterspräsident geworden.

Damals ging es lediglich darum, die Leitung einer einzigen Sitzung des Bundestags durch einen AfD-Politiker zu verhindern. Ein Vizepräsident leitet dagegen - abwechselnd mit seinen Kollegen und dem Bundestagspräsidenten - ständig Parlamentssitzungen. Eine Entscheidung für einen AfD-Vizepräsidenten ist also viel weitreichender als die Zulassung eines Alterspräsidenten von der AfD.

Die anderen fünf Fraktionen haben ihre Mehrheit bisher aber nicht genutzt, um die Geschäftsordnung erneut zu ändern. Sie hätten etwa die Zahl der Vizepräsidenten so stark reduzieren können, dass die AfD keinen Anspruch mehr auf ein Amt hätte. Dann hätten jedoch auch FDP, Grüne und Linke keinen Vizepräsidenten mehr stellen dürfen, da die drei Parteien bei der Bundestagswahl schlechter abgeschnitten haben als die AfD. Und so gilt der 1994 eingeführte Passus in der Geschäftsführung noch immer.

Das Recht jeder Fraktion - also auch der AfD -, einen Vizepräsidenten zu stellen, beinhaltet jedoch nicht das Recht, dass jeder vorgeschlagene Kandidat auch vom Bundestag gewählt werden muss. Das hat Harder-Kühnel jetzt zum dritten Mal erleben müssen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4396431
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 05.04.2019/olkl
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.