Die Staatsanwaltschaft Berlin hat wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Bereits im Oktober hatte der Bundestag die Immunität des 60-Jährigen aufgehoben.
Moosdorf soll am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung des Bundestages im Garderobenbereich eines Zugangs zum Reichstagsgebäude einen Parteikollegen mit Hackenschlag und Hitlergruß begrüßt haben. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft soll ihm dabei bewusst gewesen sein, dass die Geste für andere im Eingangsbereich wahrnehmbar gewesen sein soll. Das Zeigen der Grußform der Nationalsozialisten ist in Deutschland verboten und strafbar.
Moosdorf selbst sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Der Vorwurf ist skurril und nichts ist abwegiger als dieser Vorwurf.“ Auf der Plattform X schrieb er am Montag, in der 200 Seiten starken Akte gebe es genau eine Person, eine ehemalige SPD-Abgeordnete, die den Vorwurf formuliere, er solle damals in der Eingangshalle des Bundestages seiner Frau den Hitlergruß gezeigt haben. „Alle unmittelbaren Zeugen, Garderobenfrauen, die Bundestagspolizei, Passanten, Pförtner und Gäste, zusammen acht Personen, verneinen allesamt die Darstellung der Anzeige.“
In der Bundestagsfraktion der in weiten Teilen rechtsextremen AfD ist Moosdorf wegen seiner Russlandnähe umstritten. Seinen Posten als außenpolitischer Sprecher der Fraktion hat er zu Beginn dieser Legislaturperiode an Markus Frohnmaier verloren, im Arbeitskreis Außen hat er keinen Platz mehr bekommen. Wegen einer nicht genehmigten Reise nach Russland hat seine Fraktion im September ein internes Ordnungsgeld in Höhe von 2000 Euro gegen ihn verhängt.
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Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel wurde durch einen Fehler in den Metadaten bei Suchmaschinen wie etwa Google zunächst mit dem Titel „Matthias Moosdorf: AfD-Abgeordneter zeigt Hitlergruß“ angekündigt. Dies haben wir berichtigt in „Hitlergruß im Bundestag? AfD-Abgeordneter Moosdorf angeklagt“ – und bitten darum, den Fehler zu entschuldigen. Richtig war und ist zudem der Titel, der beim Öffnen des Artikels erscheint: „AfD-Abgeordneter wegen angeblichen Hitlergrußes angeklagt“.

