Zerstrittene Partei:AfD in Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen

Zerstrittene Partei: Heinrich Löhmann (links) gehört zum sogenannten Notvorstand der Bremer AfD. Fabian Jacobi (Mitte) und Sergej Minich (rechts) gehören dem anderen Lager innerhalb der Partei an.

Heinrich Löhmann (links) gehört zum sogenannten Notvorstand der Bremer AfD. Fabian Jacobi (Mitte) und Sergej Minich (rechts) gehören dem anderen Lager innerhalb der Partei an.

(Foto: Focke Strangmann/dpa)

Nachdem die Partei in der Hansestadt zwei Wahllisten eingereicht hatte, darf sie nun wohl im Mai nicht antreten.

Die Bremer AfD darf nach derzeitigem Stand nicht bei der Bürgerschaftswahl am 14. Mai antreten. Das hat der zuständige Wahlbereichsausschuss entschieden. Zu dem vorläufigen Verbot kommt es, weil die Partei zwei Wahllisten eingereicht hatte.

Eine Partei darf laut Gesetz nur eine Kandidatenliste einreichen. Es sei nicht Sache der Wahlleitung zu prüfen, welcher Vorstand legitim sei, sagte Carola Janssen, Vorsitzende des Wahlbereichsausschusses. Dieser Streit müsse parteiintern geklärt werden.

Einer der beiden Listenvorschläge stammt von einem sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich, der andere von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz. Beide Parteilager nehmen für sich in Anspruch, rechtmäßig die AfD zu vertreten. Beide Seiten kündigten an, Beschwerde beim Landeswahlausschuss einzulegen. Dieser soll am kommenden Donnerstag über die Angelegenheit beraten.

Seit Monaten wird in Bremen über die beiden AfD-Listen diskutiert. Der Konflikt spaltet auch die Führungsgremien der AfD im Bund. Der Bundesvorstand hat sich hinter Minich gestellt, das Bremer Landesschiedsgericht und das Bundesschiedsgericht stützen den Notvorstand.

Bei der vorigen Wahl zum Landesparlament, der Bremischen Bürgerschaft, 2019 hatte die AfD mit 6,1 Prozent der Stimmen fünf Mandate errungen. Im kleinsten deutschen Bundesland sind die beiden Städte Bremen und Bremerhaven getrennte Wahlbereiche. In beiden gilt eine Fünf-Prozent-Hürde; wer sie in einem Bereich überspringt, darf Abgeordnete in das Landesparlament entsenden. Deshalb ist zum Beispiel die rechtspopulistische Wählergruppierung Bürger in Wut (BiW) vertreten, die in Bremerhaven stark ist. Sie könnte von einem Ausschluss der AfD in Bremen profitieren. In Bremerhaven kann die AfD dagegen am 14. Mai regulär gewählt werden, da sie nur eine Liste eingereicht hat.

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