Die AfD hat in dieser Woche zwei juristische Niederlagen hinnehmen müssen. Am Montag befand das Oberverwaltungsgericht in Münster, der Verfassungsschutz dürfe die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. "Der Rauchmelder der Verfassung schrillt", kommentierte der Vorsitzende Richter die Einschätzung des Gerichts. Und gut 30 Stunden später kam schon das nächste Urteil zur AfD, diesmal vom Landgericht in Halle an der Saale.
Dort hatte Björn Höcke, AfD-Fraktionschef im Thüringer Landtag, Spitzenkandidat für die Landtagswahl und Galionsfigur der äußerst Rechten in der Partei, vor Gericht gestanden. Angeklagt war der 52-Jährige, weil er im Mai 2021 bei einer Rede den Kampfruf der Sturmabteilung der NSDAP (SA) "Alles für Deutschland" verwendet hatte - ein Verstoß gegen das Verbot, Kennzeichen oder Parolen verfassungswidriger Organisationen zu verwenden. Das Gericht belegte Höcke dafür mit einer Strafe von 13 000 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der AfD-Politiker vorbestraft.
Ein Anwalt Höckes kündigte an, "die Sache nach ganz oben zu treiben"
Ulrike Grosse-Röthig, Vorsitzende der Linken in Thüringen, sprach von einem "juristischen Doppelwumms" gegen die AfD und forderte, ein Parteiverbot zu prüfen. Thüringens CDU-Chef Mario Voigt sagte hingegen, "es bleibt aber unsere Verantwortung, ihn an der Wahlurne zu schlagen". Das Urteil gegen Höcke begrüßte er dennoch. Der AfD-Politiker habe es jetzt "amtlich, dass seine Nazi-Parolen nicht rechtens sind".
Ob es bei dem Urteil bleibt, ist jedoch offen. In seinem Schlussplädoyer hatte einer der Anwälte Höckes, Ulrich Vosgerau, angekündigt, "die Sache nach ganz oben zu treiben" - bis zum Bundesverfassungsgericht oder gar zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Vorerst ist das einzige echte Rechtsmittel, das Höcke und seinen Anwälten zur Verfügung steht, die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH). Darüber wird der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat befinden. Der BGH prüft das Urteil des Landgerichts Halle freilich nur auf rechtliche Fehler, die Beweiswürdigung ist abgeschlossen. Das heißt: Der Sachverhalt, wie ihn das Landgericht festgestellt hat, gilt, und damit ist auch ein wesentlicher Streitpunkt in dem Verfahren geklärt - Höckes Kenntnis, dass die Losung "Alles für Deutschland" eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) ist. Dass er, der Geschichtslehrer, davon nichts gewusst habe, kann er also beim BGH nicht erneut geltend machen. Die Erkenntnisse des Landgerichts sind auch für den BGH bindend.
Der juristische Umgang mit der Parole "Alles für Deutschland" ist nicht unkompliziert
Sollte der BGH das Urteil bestätigen, dann kann Höcke sich tatsächlich ans Bundesverfassungsgericht wenden, zum Beispiel mit dem Argument, seine Meinungsfreiheit sei verletzt. Denn der juristische Umgang mit der Parole "Alles für Deutschland" ist nicht ganz unkompliziert. Sie ist weniger eindeutig als das Zeigen eines Hakenkreuzes oder auch die ebenfalls verbotene SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue", für die es in der Alltagssprache wohl kaum sinnvolle Anwendungen gibt. Das heißt: Ob "Alles für Deutschland" wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" strafbar ist, hängt auch vom Kontext ab. Wenn jedoch der Chef eines als gesichert rechtsextrem eingestuften Landesverbandes die Parole in den Mund nimmt, liegt die Annahme eines unschuldigen Kontexts nicht sonderlich nahe.
Denkbar wäre noch, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anzurufen, Meinungsfreiheit ist auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt. Doch dort sind die Chancen auf einen Sieg ebenfalls eher gering.
Am Mittwoch erklärte Höckes Anwalt Vosgerau, erst einmal solle Revision beim BGH eingelegt werden; über weitere juristische Schritte werde dann nachgedacht. Sicher ist jedenfalls, dass sich Höcke zwei weiteren Verfahren stellen muss. Noch einmal vor dem Landgericht in Halle, da Höcke die SA-Parole wissentlich auch bei einer Rede in Gera verwendet haben soll. Außerdem läuft vor dem Landgericht Thüringen in Mühlhausen ein Verfahren gegen Höcke. Hier geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung.