Urteil im Höcke-Prozess:Verfolgte Unschuld

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Das Landgericht Halle hat den 52-jährigen AfD-Politiker Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 16 900 Euro bezahlen. (Foto: Imago)

Das Landgericht Halle spricht den Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole schuldig. Es ist schon seine zweite Verurteilung wegen der Verwendung der verbotenen Losung. Doch Höcke inszeniert sich als Justizopfer.

Von Jan Heidtmann, Halle

Sieben Tage saß Karsten Slawik, 59, jetzt bei Gericht im Justizzentrum Halle. Genauso lange wie Björn Höcke. Slawik hatte bereits im April/Mai den ersten Prozess gegen den thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden hier vor der 5. Großen Strafkammer von Minute eins an verfolgt. Nun beobachtet er den zweiten, als interessierter Bürger. „Es wird das Bild geprägt, man dürfe seine Meinung nicht mehr sagen“, meint der Logistiker, der nicht weit von Halle wohnt. Deshalb will er sich selbst ein Bild davon machen, wie die Justiz mit diesem Vorwurf umgehe.

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