Seit 2021 wird die Bundes-AfD durch den Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ des Rechtsextremismus eingestuft. Die Partei will gegen diese Einstufung weiterhin vor Gericht kämpfen, wenn es nach ihr geht bald mit einer Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In einem juristischen Schriftsatz, den die Süddeutsche Zeitung einsehen konnte, beruft die AfD sich zur Begründung dafür jetzt überraschend auf drei Emojis. Diese drei kleinen Comic-Symbole könnten den Ausschlag dafür geben, wie es für die Partei gerichtlich weitergeht.
Rechtsextremismus:Drei Emojis und die AfD
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Die Bundespartei will juristisch weiter gegen ihre Beobachtung durch den Verfassungsschutz kämpfen – und beruft sich zur Begründung überraschend auf einen denkbar kurzen Kommentar in den sozialen Medien.
Von Ronen Steinke, Berlin
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