AfD:Beobachten und schweigen

Lesezeit: 1 min

Der Verfassungsschutz akzeptiert die Gerichts-Niederlage gegen die AfD und will sie nicht mehr als "Prüffall" bezeichnen.

Der Verfassungsschutz will mit der AfD nicht weiter vor Gericht darüber streiten, ob der Nachrichtendienst die Partei als "Prüffall" bezeichnen darf oder nicht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren, das der Behörde die Nennung als "Prüffall" untersagt hatte. Stattdessen will sich die Behörde nach Angaben ihres Präsidenten Thomas Haldenwang darauf konzentrieren, den rechtsnationalen Parteiflügel und die Nachwuchsorganisation der AfD zu durchleuchten. Das Gericht hatte im Februar einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte, was "stigmatisierenden Charakter" habe.

Dass der Verfassungsschutz nun auf eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verzichtet, begründete er damit, dass die Klärung von Rechtsfragen nicht weiter "vom eigentlichen Thema ablenken" solle. Haldenwang erklärte: "Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismus-Verdacht stehenden Teilorganisationen 'Der Flügel' und 'Junge Alternative' zu beobachten." Dabei spielten unter anderem die programmatische Ausrichtung, die Verbindungen zu rechtsextremistischen Bestrebungen und die öffentlichen Äußerungen führender Protagonisten eine wichtige Rolle. Das BfV wolle "die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über den Fortgang dieser Bearbeitung unterrichten".

AfD-Partei- und Fraktionschef Alexander Gauland sagte zu dem Verzicht auf Rechtsmittel, dies sei eine "späte Einsicht, dass man nicht rechtsstaatlich gehandelt hat". Co-Parteichef Jörg Meuthen hatte bereits nach der Entscheidung des Kölner Gerichts erklärt, damit sei die "politisch motivierte Instrumentalisierung" des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.

Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. Haldenwang hatte am 15. Januar in einer Pressekonferenz öffentlich gemacht, dass die Gesamtpartei für den Verfassungsschutz nun ein "Prüffall" sei, der Flügel und die Junge Alternative würden als "Verdachtsfall" behandelt. Bei einem Verdachtsfall stehen dem Verfassungsschutz weitreichendere Mittel zur Verfügung, um Erkenntnisse über eine Gruppierung zu gewinnen.

© SZ vom 09.03.2019 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: