Süddeutsche Zeitung

AfD:Beamte im Blick

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Innenminister Horst Seehofer lässt die Pflicht zu politischer Zurückhaltung prüfen. Die Prüfung gelte generell, heißt es. Doch Anlass gibt die AfD.

Von Jens Schneider, Berlin

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lässt offenbar prüfen, inwieweit Beamte als Mitglieder von Parteien zu politischer Zurückhaltung verpflichtet sind. Er habe sein Haus gebeten, "diese Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung noch mal sehr genau für mich zu prüfen", sagte Seehofer der Funke Mediengruppe. Die Prüfung solle in vier bis acht Wochen abgeschlossen sein. "Die Prüfung gilt ganz generell, für Rechts- wie für Linksradikale, unabhängig von der jüngsten AfD-Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz", sagte der Minister.

Mitte Januar hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD insgesamt zu einem "Prüffall" erklärt. Zugleich stufte es die rechtsnationale parteiinterne Gruppierung "Flügel" und die Junge Alternative, die AfD-Jugendorganisation, als "Verdachtsfall" ein. Dem sogenannten Flügel, dessen prominentester Sprecher der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist, wird rund ein Drittel der AfD-Mitglieder zugerechnet. Diese Gruppierung hat aber keine festen Strukturen und führt nach eigenen Angaben keine Mitgliederlisten.

Unklar ist bisher, welche Folgen die Einstufung als "Verdachtsfall" und die damit verbundene Beobachtung für die Partei konkret haben wird. Der AfD gehören offenbar viele Staatsdiener an. Bereits im vergangenen Herbst ließ die AfD-Führung auch deshalb vom Staatsrechtler Dietrich Murswiek ein 36 Seiten langes Kurzgutachten zu der Frage erstellen, welche Folgen die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben könnte. Darin heißt es unter anderem, dass Beamte, Soldaten oder Angestellte des öffentlichen Dienstes nicht allein aus dem Grund entlassen beziehungsweise aus dem Beamtenverhältnis oder aus dem Dienst entfernt oder gekündigt werden können, dass die politische Partei, der sie angehören, vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Die AfD-Spitze gab sich am Dienstag in einer Reaktion auf die von Seehofer angeordnete Prüfung ungerührt und betonte, dass sie dabei nicht gemeint sein könne. "Beamte sind der Rechtsstaatlichkeit besonders verpflichtet und stehen in einer besonderen Treuepflicht gegenüber dem Staat", betonte der Bundesvorsitzende Jörg Meuthen. Die AfD als "Rechtsstaatspartei" begrüße deshalb die Initiative des Bundesinnenministers, schrieb der AfD-Chef.

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SZ vom 13.02.2019
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