Rechtsextremismus:AfD schließt Sayn-Wittgenstein aus der Partei aus

Sayn-Wittgenstein muss die AfD verlassen

Muss die AfD verlassen: Doris von Sayn-Wittgenstein.

(Foto: dpa)
  • Das Bundesschiedsgericht der AfD hat die Landesvorsitzende von Schleswig-Holstein, Sayn-Wittgenstein aus der Partei ausgeschlossen.
  • Hintergrund ist eine Fördermitgliedschaft in einem als rechtsextrem eingestuften Verein.
  • Sayn-Wittgenstein will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Die Landesvorsitzende der AfD in Schleswig-Holstein, Doris von Sayn-Wittgenstein, muss die Partei verlassen. Wie ein Parteisprecher am Mittwoch mitteilte, gab das Bundesschiedsgericht dem Antrag des Bundesvorstandes auf Parteiausschluss statt.

Der Landesverband Schleswig-Holstein hatte Sayn-Wittgenstein erst Ende Juni als Vorsitzende wiedergewählt, obwohl sich der Bundesvorstand bereits deutlich für einen Parteiausschluss ausgesprochen hatte. Bis zu einer Neuwahl bleibt der Posten an der Landesparteispitze nun unbesetzt. Nach Angaben eines Parteisprechers werden die Geschäfte des Landesverbandes vorerst von den beiden Stellvertretern Joachim Schneider und Roland Kaden geführt. Sayn-Wittgenstein sagte auf Anfrage, sie wolle weiterhin Landesvorsitzende bleiben. "Ich bin gewählt", sagte die Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. "Das eine ist die Mitgliedschaft und das andere ist die Wahl. Wir müssen uns nach dem Parteiengesetz ausrichten." Sayn-Wittgenstein kündigte an, gegen das Urteil des AfD-Bundesschiedsgerichts vor einem ordentlichen Gericht zu klagen.

"Das Urteil ist unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten eine Schande, weil nicht nur zivilrechtliche Grundsätze, sondern auch die Satzungsgrundsätze, die sich die Partei selber gegeben hat, verletzt worden sind", sagte Sayn-Wittgenstein. "Ich hatte kein rechtliches Gehör. Das Urteil enthält auch sinnigerweise keine Begründung. Ich halte das für ein Nicht-Urteil und für absolut rechtswidrig."

Die 64-Jährige war wegen der Fördermitgliedschaft in dem "Verein Gedächtnisstätte" in die Kritik geraten. Der Verein steht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD und wird vom Verfassungsschutz in Thüringen als rechtsextremistisch eingestuft. Er wurde 1992 gegründet und agitiert dem Bericht des Thüringer Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2017 zufolge "unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs gegen den demokratischen Verfassungsstaat." Außerdem versuche der Verein "geschichtsrevisionistisches Gedankengut in demokratische Bevölkerungskreise zu transportieren".

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kieler Landtag, Jörg Nobis, begrüßte den Parteiausschluss. Er erklärte: "Die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts sendet damit ein wichtiges Signal in die AfD wie in die Öffentlichkeit aus: Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stets zum Ende der Mitgliedschaft führt - unabhängig davon, welche Funktion oder welches Amt ein Mitglied in der Partei gerade innehat."

Im Jahr 2017 scheiterte Sayn-Wittgenstein knapp mit ihrer Kandidatur für den Posten der Bundesvorsitzenden. Auf dem Parteitag in Hannover trat sie gegen den als gemäßigt angesehenen Berliner Fraktionschef Georg Pazderski an. Nach einem Patt in der Abstimmung zogen beide ihre Kandidaturen zurück, als neuer Bewerber wurde Alexander Gauland gewählt.

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