AfD:Als Partei nicht extremistisch

Politiker regen an, die Rechtspopulisten beobachten zu lassen. Der Verfassungsschutz sieht dafür keinen Anlass.

Der Bundesverfassungsschutz sieht weiter keinen Anlass für eine komplette Überwachung der AfD. "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass die Partei die Voraussetzungen erfüllt, um ein Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes zu sein", sagte eine Sprecherin am Montag in Berlin. Die Alternative für Deutschland sei aus Sicht der Behörde keine rechtsextremistische Partei. Allerdings werde beobachtet, ob Extremisten in die AfD und andere Parteien hineinwirkten und diese rechtsextremistisch beeinflussten.

Mehrere Politiker hatten sich am Wochenende dafür ausgesprochen, die AfD durch den Verfassungsschutz ins Visier zu nehmen. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Stephan Mayer, sagte der Nachrichtenagentur Reuters, die AfD sei zwar eine rechtspopulistische und in manchen Teilen auch verfassungsfeindliche Partei, die Beobachtung einzelner Funktionäre möge auch angezeigt sein. "Man muss aber aufpassen, dass man der AfD nicht unnötig zu einem Märtyrerimage verhilft, von dem sie profitiert", warnte der CSU-Politiker.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, forderte eine Teil-Überwachung. Wenn die Behörden auf der einen Seite über Jahre hinweg die Linke beobachtet hätten, sich jetzt weigerten, auf Teile der AfD ein Auge zu werfen, müssten sie sich vorwerfen lassen, "mit zweierlei Maß zu messen", sagte Lischka zu Reuters.

Nach dem Streit um antisemitische Äußerungen des AfD-Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon in Baden-Württemberg hatte am Wochenende Innenminister Thomas Strobl (CDU) der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gesagt: "Der Verfassungsschutz muss ein scharfes Auge auf die AfD und einzelne Personen aus dieser Partei haben: Wenn die Voraussetzungen für eine Beobachtung vorliegen, muss gehandelt werden." Der Verfassungsschutz beobachtet dem Zeitungsbericht zufolge schon Einzelpersonen in der AfD. Sowohl das Bundesamt für Verfassungsschutz als auch mehrere Landesämter prüfen demnach zudem, "ob die Partei oder einzelne ihrer Strömungen Beobachtungsobjekt werden sollen". In Baden-Württemberg würden die AfD oder einzelne Mitglieder der Partei bislang aber nicht beobachtet, schob Strobl am Montag in Stuttgart nach und verwies darauf, dass für eine Beobachtung klare Vorgaben erfüllt sein müssten. Das Gesetz sehe einen solchen Einsatz vor, wenn Standpunkte einer Partei nicht mit der Verfassung in Einklang zu bringen seien. Bestimmte Entwicklungen in der AfD müssten aber im Auge behalten werden. Dazu gehöre die Frage, wie die Partei mit dem Thema Antisemitismus umgehe.

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