Der AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland muss wegen seiner ausländerfeindlichen Äußerung über die Ausländerbeauftragte Aydan Özoğuz möglicherweise mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Er ist bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Volksverhetzung angezeigt worden.
Formuliert hat die Anzeige Thomas Fischer, ehemaliger Strafsenatsvorsitzender am Bundesgerichtshof. In dem fünfseitigen Schreiben bezieht sich Fischer, der den führenden Kommentar zum Strafgesetzbuch verfasst, vor allem auf die von Gauland geäußerte "Hoffnung", man werde Özoğuz "in Anatolien entsorgen können". Dies sei eine ersichtlich allein an ihrer ethnischen Herkunft ausgerichtete Aufforderung, Özoğuz "durch Willkürmaßnahmen aus Deutschland zu entfernen". Weil Özoğuz deutsche Staatsangehörige sei, wäre ihre Ausbürgerung nur durch Gesetzesbrüche möglich.
"Wenn das keine Volksverhetzung ist, kann man den Tatbestand streichen."
Gauland hatte das Publikum einer Wahlkampfveranstaltung aufgefordert, die "Deutsch-Türkin" mal ins Eichsfeld einzuladen und ihr zu zeigen, was spezifisch deutsche Kultur sei. Danach werde sie nie wieder herkommen. "Und wir werden sie dann auch, Gott sei Dank, in Anatolien entsorgen können."
Fischer bewertet diese und weitere Äußerungen im Gesamtkontext als eine Verletzung der Menschenwürde durch Beschimpfen und böswilliges Verächtlichmachen - vor allem wegen des Begriffs "Entsorgen", der eindeutig mit Abfall und Müll verbunden sei. Gemeint sei also das "Wegschaffen des Überflüssigen". Bezogen auf eine Person, sei dies "eine grob herabsetzende Schmähung". Denn jeder im Publikum habe verstanden, was Gauland damit habe sagen wollen: Deutsch-Türken wie Özoğuz hätten in Deutschland nichts verloren - sie seien "Abfall, Müll, überflüssig". Der Jurist schließt: "Wenn das keine Volksverhetzung ist, kann man den Tatbestand streichen."