Süddeutsche Zeitung

Sterbehilfe:Ärzte suchen ihre neue Rolle

Nach dem Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts stehen Mediziner vor einer Frage, die den Kern ihres Selbstverständnisses berührt: Was tun, wenn ein Patient mit Sterbewunsch an sie herantritt?

Von Rainer Stadler und Annette Zoch

Einen wesentlichen Teil der Tagesordnung auf dem diesjährigen Deutschen Ärztetag hat das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Vier Stunden lang wollen die Teilnehmer des Kongresses, der wegen Corona von diesem Dienstag an nur online stattfindet, über den Richterspruch aus Karlsruhe zur Sterbehilfe diskutieren. Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte das Gericht erklärt, dass das bisher geltende Verbot der organisierten Suizidhilfe die Grundrechte verletze. Jeder Mensch habe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Die Richter stellten zwar klar, dass es umgekehrt "keine Verpflichtung zur Suizidhilfe geben" werde. Dennoch fragen sich die Ärzte, wie ihre künftige Rolle aussehen könnte, wenn Patienten mit Sterbewunsch an sie herantreten.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, kündigt an, die Ärzteschaft werde darüber eine "Orientierungsdebatte" führen. Er macht keinen Hehl daraus, dass er die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für grenzwertig hält. Die Feststellung, "dass ich zu allen Zeiten meinem Leben ein Ende setzen kann, unabhängig von allen Begleitumständen", sei aus seiner Sicht schon eine "sehr weitgehende Definition von grundgesetzlich garantierter Autonomie". Grundsätzlich sehe er es nicht als ärztliche Aufgabe, Suizidhilfe zu leisten. "Wir laufen sonst Gefahr, dass die Rolle des Arztes, Menschen von Leiden und Krankheit zu befreien, in eine Schieflage gerät."

Andererseits habe er in seinen 30 Jahren als Hausarzt auch Menschen erlebt, deren Sterbewunsch er nachvollziehen konnte. Er denkt an Patienten mit fortgeschrittener multipler Sklerose oder mit Hirntumor, die nicht mehr sprechen oder sehen können und keine Aussicht auf Heilung haben. Manche von ihnen seien auch nicht mehr durch Angebote der Palliativmedizin zu erreichen, sagt Reinhardt.

Es gibt Disziplinen in der Medizin, die sich mehr mit Sterbewünschen von Patienten auseinandersetzen müssen als andere. Eine Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) ergab, dass etwa die Hälfte der Ärzte aus diesem Gebiet schon von Patienten nach Informationen zum assistierten Suizid gefragt wurden. Deshalb fordern DGHO-Vertreter Aus- und Weiterbildungsangebote von Krebsmedizinern, damit sie diese Fragen der Patienten kompetent beantworten können.

Reinhardt fordert eine Diskussion über Suizidprävention

Auch die Ärztekammer Hamburg unterbreitete erste Vorschläge für die Praxis. Sie regt etwa an, dass in die Entscheidung, ob im Einzelfall ein Suizidwunsch gewährt werde, mehr als ein Arzt eingebunden sein soll. Bundesärztekammerpräsident Reinhardt hält generelle Regeln zur Suizidhilfe für schwierig, es handle sich immer um eine individuelle Entscheidung, die Patient wie auch Arzt für sich selbst treffen müssten. Dennoch sei nach dem Spruch aus Karlsruhe eine Änderung der Berufsordnung nötig geworden. Es geht vor allem um den Satz, Ärzte dürften "keine Hilfe zur Selbsttötung leisten".

Reinhardt fordert aber auch eine Diskussion über Suizidprävention, unter Ärzten und in der Gesellschaft. "Wenn wir feststellen müssen, dass es ältere Menschen gibt, die ihres Lebens überdrüssig sind, zumindest phasenweise, dann müssen wir uns doch ernsthaft fragen, wie wir diesen Menschen wieder eine positive Lebensperspektive bieten können." Dieses Thema drängt sich aus seiner Sicht eher auf "als die Frage: Wie machen wir Suizid gangbar?"

Vor knapp zwei Wochen hatte sich bereits der Bundestag mit dem Thema befasst. Insgesamt vier Vorschläge zur Neuregelung des assistierten Suizids liegen mittlerweile vor, zwei Entwürfe fordern eine liberale Regelung, zwei Vorschläge - darunter ein Arbeitsentwurf aus dem Gesundheitsministerium - wollen die Suizidbeihilfe weiterhin im Strafrecht ansiedeln, in Paragraf 217. Demnach soll Suizidbeihilfe weiterhin grundsätzlich strafbar bleiben - mit Ausnahmen. Dazu zählten ärztliche Aufklärung, Wartefristen, ein Werbeverbot und die Einbeziehung gemeinnütziger Beratungsorganisationen.

"Bemerkenswert finde ich, dass alle vier Entwürfe, die jetzt der Bundestagsdebatte zur Neuregelung des assistierten Suizids zugrunde lagen, den Vorschlag von qualifizierten Beratungsstellen aufgegriffen haben", sagt Gita Neumann. "Das wird für ein kommendes Gesetz nicht mehr aus der Welt zu schaffen sein." Die Psychologin ist Bundesbeauftragte für Medizinethik und Autonomie am Lebensende beim Humanistischen Verband Deutschlands (HVD). Dort hat sie bis Ende 2015, bis zum gesetzlichen Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe, Konfliktberatung zur Verhütung und zur Begleitung von Selbsttötungen angeboten. Der HVD Berlin-Brandenburg, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts den Kirchen gleichgestellt ist, will dies im Fall einer gesetzlichen Neuregelung wiederaufnehmen.

Entspringt das Suizidbegehren wirklich freiem Willen?

Ähnlich wie bei der Schwangerenkonfliktberatung könnte die Ausstellung eines Beratungsscheins Pflicht werden, bevor eine Ärztin oder ein Arzt, der oder die sich bereit erklärt, beim Suizid zu assistieren, einen tödlichen Medikamentencocktail verschreiben darf. Damit könne dann bescheinigt werden, dass das Suizidbegehren wirklich nachhaltig ist und dem freien Willen entspringt. Eine solche Beratung könne kostenfrei, auf Wunsch auch anonym und bei Schwerkranken etwa auch zu Hause erfolgen, in einem multiprofessionellen Team "etwa aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Sozial- und Rechtswesen", sagt Neumann. Es gehe dabei entscheidend um die Haltung der Mitarbeitenden: "Sie muss wertneutral, zugewandt, ergebnisoffen sein und darf auch nicht im Namen von Menschenwürde oder Lebensschutz entmündigend oder ablehnend daherkommen."

Sollten die Beraterinnen und Berater den Eindruck haben, dass dem Suizidwunsch eine psychische Krise oder eine Einschränkung der Einsichtsfähigkeit zugrunde liegt, müsse das auf dem Beratungsschein vermerkt werden. Neumann versteht solche Beratungsstellen als Möglichkeit zur Vernetzung: zu weiteren psychotherapeutischen Angeboten, zu Schuldner- und Suchtberatungsstellen, zu Hospizdiensten. Ein solches Beratungsangebot sei durchaus im Sinne der Ärzteschaft, sagt Neumann, "damit die Entscheidung nicht alleine an ihnen hängenbleibt".

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