Kassenärzte fordern eine Strafgebühr für Patienten, die gebuchte Arzttermine platzen lassen. Der Sprecher des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Jakob Maske, sagte Bild: „Es ist nicht mehr zu akzeptieren, dass Patienten Termine verbindlich vereinbaren und diese nicht wahrnehmen.“ Damit nähmen sie anderen Patienten dringend benötigte Termine weg. „Um Patienten dafür zu sensibilisieren, wäre ein Ausfallhonorar von bis zu 100 Euro, je nach Länge des vorgesehenen Termins, erforderlich“, sagte Maske.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sagte, mittlerweile würden 10 bis 20 Prozent der gebuchten Arzttermine nicht mehr wahrgenommen. Er forderte eine Ausfallgebühr für Patienten „in Höhe von 10 bis 20 Euro, die heutzutage in fast allen Lebensbereichen üblich ist“. Diese Gebühr für das Nichterscheinen von Patienten sollte von den Krankenkassen zu zahlen sein, sagte Gassen.
Die Diskussion über Strafgebühren für ungenutzte Arzttermine ist nicht neu. So hatte Gassen bereits im September gesagt: „Angemessen wäre eine von den Krankenkassen zu entrichtende Ausfallgebühr, wenn deren Versicherte Termine vereinbaren und dann unentschuldigt nicht wahrnehmen.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte sich allerdings gegen die Idee ausgesprochen. „Die Ärzte haben recht, ausgefallene Termine müssen die medizinisch bedingte Ausnahme sein. Geldstrafen sind aber der falsche Weg“, sagte Lauterbach. Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz und weitere Verbraucherschützer kritisieren Strafgebühren für nicht wahrgenommene Termine.
Arztpraxen erheben bereits Strafgebühren
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) zeigte sich bei Bild hingegen offen für eine solche Gebühr. „Solange die Ressource Arztbehandlung knapp ist, muss deutlich werden, dass ein Termin eine Wertigkeit besitzt. Deshalb ist eine Gebühr bei Nicht-Erscheinen ohne wichtigen Grund ein Vorschlag, über den man nachdenken kann.“ Holetschek gehört auch zu dem Team, das derzeit in Berlin über eine schwarz-rote Koalition verhandelt.
Wer seinen Termin verpasst und nicht rechtzeitig absagt, muss unter Umständen bereits eine Strafgebühr zahlen. Viele Arztpraxen versuchen ein solches Ausfallhonorar in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verankern – jedoch nicht immer erfolgreich: In einem Urteil von 2005 erklärte das Landgericht Berlin eine derartige Klausel als unwirksam. In anderen Fällen wurde zudem argumentiert, dass ein Terminausfall auch mit einem Verdienstausfall der Praxis einhergehen muss: Nur wenn in der Zeit keine anderen Patienten behandelt werden konnten, kann eine Strafgebühr in Betracht kommen.
In den laufenden Koalitionsverhandlungen von Union und SPD hatte sich die Arbeitsgruppe Gesundheit mit dem Problem befasst, dass viele gesetzlich versicherte Patienten nur schwer an Facharzttermine kommen. Die AG schlug ein „verbindliches Primärarztsystem“ vor. Der Hausarzt soll dabei erste Anlaufstelle für Patienten sein und diese nur im Bedarfsfall an Fachpraxen weiterleiten. Union und SPD versprechen sich von den Maßnahmen insgesamt eine schnellere Terminvergabe sowie eine zielgerichtetere Versorgung.