Ärger für die Liberalen:FDP-Mitglied rüttelt am Parteitagstermin

Politischer Aschermittwoch - FDP

Droht der FDP neuer Ärger?

(Foto: dpa)

Endlich Klarheit und ein Ende der Querelen - das erhoffen sich viele Liberale vom vorgezogenen Parteitag im März. Doch nun könnte gerade diese Terminänderung neuen Ärger für die Partei bedeuten. Denn ein FDP-Landtagskandidat hält die Verlegung des Treffens für unzulässig.

Von Barbara Galaktionow

Bei der Wahl in Niedersachsen im Januar schnitt die FDP unerwartet gut ab. Gestärkt durch das Ergebnis erhoffte sich der umstrittene Parteichef Philipp Rösler womöglich Rückenwind - und folgte Forderungen aus seiner Partei, den ursprünglich für Mai geplanten Bundesparteitag vorzuverlegen. Am 9. und 10. März soll er nun stattfinden. Doch daraus könnte womöglich nichts werden. Denn wie das Manager Magazin berichtete, steht der Termin wegen eines Formfehlers auf der Kippe.

Helmut Schallock, Landtagskandidat der FDP in Mittelfranken, hält die Vorverlegung nämlich für "unzulässig und rechtsunwirksam", wie er in einem Antrag an das Schiedsgericht der Partei darlegt. Seiner Ansicht nach verstößt die Terminänderung gegen die FDP-Satzung.

Der Grund: Auf dem Parteitag wird, wie alle zwei Jahre, der neue Bundesvorstand der Partei gewählt. Üblicherweise werden dazu von den Landesverbänden neu gewählte Delegierte entsandt. Die Amtsperiode dieser neuen Delegierten beginnt allerdings erst am 1. Mai - daher würden im März noch diejenigen Delegierten die neue Parteispitze wählen, die dies bereits vor zwei Jahren getan haben.

"Das ist ungewöhnlich und nicht zu akzeptieren", sagte Schallock im Gespräch mit Süddeutsche.de. Er verlangt deshalb die Rückverlegung des Parteitags auf den ursprünglich anberaumten Termin. Als Unruhestifter will der 67-jährige Notar aber nicht gelten.

Bundespartei zeigt sich gelassen

Sein Antrag solle keine Spitze gegen die Parteiführung sein, sagte er. Ihm gehe es vielmehr darum, eine "Blamage" zu verhindern und dazu beizutragen, dass die Wahl des neuen Vorstands nicht angreifbar sei. Denn auch der politische Gegner könne ja Satzungen lesen.

Bei der FDP in Berlin scheint man solche Befürchtungen jedoch gar nicht zu hegen - und reagiert betont gelassen auf den Vorstoß des Nürnberger Juristen. Die Bundespartei sei der Ansicht, dass es nicht gegen die Satzung verstoße, wenn die alten Delegierten den neuen Vorstand wählten, äußerte ein FDP-Sprecher auf Anfrage von Süddeutsche.de.

Vor der Verlegung des Termins sei das auch geprüft worden. "Alles andere wäre ja abenteuerlich, wenn man ins Blaue hineinschießen würde", sagte der Sprecher weiter. Schließlich gehe es auch um Geld.

Wie das FDP-Schiedsgericht den Fall bewertet, wird sich am 20. Februar zeigen - an diesem Termin wird Schallock zufolge über seinen Antrag verhandelt.

Update vom 21. Februar 2013: Das Schiedsgericht lehnte die Klage gegen den Parteitagstermin ab - wie Schallock Süddeutsche.de sagte, allerdings nicht aus inhaltlichen, sondern aus rein formalen Gründen. Der Antrag wurde demnach als unzulässig verworfen, weil Schallock als Landesparteitagsdelegierter nicht unmittelbar vom Vorziehen des Parteitags betroffen sei. Der Parteitag kann damit, wie von der Parteispitze geplant, Anfang März stattfinden.

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