Süddeutsche Zeitung

Ägypten:Verfassungsgericht lehnt Wahlgesetz ab

Das ägyptische Verfassungsgericht hat das neue ägyptische Wahlgesetz abgelehnt. Die Richter forderten die Änderung von insgesamt fünf Artikeln des Gesetzes, das von der zweiten Kammer des Parlaments, dem Schura-Rat, verabschiedet worden war.

Das ägyptische Verfassungsgericht hat das neue ägyptische Wahlgesetz abgelehnt. Die Richter forderten die Änderung von insgesamt fünf Artikeln des Gesetzes, das von der zweiten Kammer des Parlaments, dem Schura-Rat, verabschiedet worden war. Dies könnte möglicherweise eine Verzögerung der für etwa Ende April geplanten Parlamentswahl zur Folge haben.

Das Gericht bemängelte unter anderem die Aufteilung der Wahlbezirke. Im Schura-Rat haben die Muslimbrüder und die radikal-islamistischen Salafisten die Mehrheit. Die neue Verfassung sieht vor, dass das Verfassungsgericht das Wahlgesetz billigen muss. Damit will man verhindern, dass ein neues Parlament wieder wegen formaler Fehler von dem Gericht aufgelöst werden kann. Dies war im vergangenen Jahr geschehen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1603408
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Süddeutsche.de/dpa/mike
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.