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Ägypten:Mursis Chefankläger erklärt Rücktritt vom Rücktritt

Der von Präsident Mursi eingesetzte Generalstaatsanwalt Talaat Abdullah will Medienberichten zufolge doch nicht zurücktreten. Seine Rücktrittsentscheidung vor wenigen Tagen sei unter Druck erfolgt. Mitarbeiter hatten ihm die Gefolgschaft verweigert - sie sahen die Unabhängigkeit der ägyptischen Justiz bedroht.

Ägyptens Chefankläger Talaat Ibrahim Abdullah hat seinen diese Woche erklärten Rücktritt zurückgenommen. Er habe seine Meinung geändert, sagte Abdullah einer Meldung der staatlichen Nachrichtenagentur Al-Ahram zufolge. Die Rücktrittsentscheidung sei unter Druck erfolgt.

Er war erst im vergangenen Monat von Präsident Mohammed Mursi in das Amt berufen worden. Mehr als 1000 Mitarbeiter Abdullahs hatten daraufhin vor dessen Büro seinen Rücktritt gefordert. Die demonstrierenden Staatsanwälte sahen in der Ernennung durch Mursi die Unabhängigkeit der Justiz bedroht. Seine Entfernung aus dem Amt sei mysteriös und anormal verlaufen, wurde Abdullah zitiert.

Unterdessen haben die Islamisten eine Massenkundgebung für diesen Freitag in Alexandria angekündigt - es ist der Tag vor der zweiten Runde des Verfassungsreferendums. Die liberale Opposition will zur gleichen Zeit auf die Straße gehen, allerdings in Kairo. Ihre Kundgebung hat den Titel: "Nein zur Fälschung der Ergebnisse des Referendums".

Kritik von Seiten der Jugendbewegung "6. April"

In der ersten Runde hatten die Wähler in zehn Provinzen abgestimmt. Am kommenden Samstag findet das Referendum in den restlichen 17 Provinzen statt. Nach inoffiziellen Ergebnissen stimmten bisher etwa 56 Prozent für die Verfassung. Die Opposition zieht dies in Zweifel und spricht von Wahlfälschung.

Die revolutionäre Jugendbewegung "6. April" teilte mit, ihre Mitglieder seien in den vergangenen Tagen mehrfach von Muslimbrüdern und Anhängern der Salafisten-Bewegung angegriffen worden, als sie die Wähler über die negativen Aspekte der neuen Verfassung aufklären wollten. Die Bewegung kritisiert unter anderem, dass die neue Verfassung mittellosen Bürgern keine kostenlose medizinische Behandlung garantiert.

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