Ägypten:Mubarak-Gefolgsleute dürfen für Parlament kandidieren

Ehemalige Gefolgsleute des gestürzten ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak können sich nach einer Gerichtsentscheidung um einen Sitz im Parlament bewerben.

Ehemalige Gefolgsleute des gestürzten ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak können sich nach einer Gerichtsentscheidung um einen Sitz im Parlament bewerben. Das Oberste Verwaltungsgericht in Kairo entschied am Sonntag, dass sich Mitglieder der inzwischen aufgelösten Mubarak-Partei PND bei der nächsten Wahl 2013 aufstellen lassen können, wie aus Justizkreisen verlautete.

Keinem Bürger Ägyptens dürften seine Bürgerrechte verwehrt werden, darunter das Recht auf eine Kandidatur für das Parlament, wenn er alle Kriterien dafür erfülle, hieß es zur Begründung. Im April 2011 war die PND aufgelöst worden, das Parteivermögen wurde der Regierung überstellt. Mubarak war am 11. Februar 2011 nach wochenlangen Straßenprotesten zurückgetreten.

Am Samstag hatte das Oberste Verwaltungsgericht die Auflösung des Parlaments bestätigt. Das Parlament bestehe seit dem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts vom 14. Juni zur Auflösung der Volksvertretung nicht mehr legal. Parlamentsneuwahlen müssen nach ägyptischem Recht zwei Monate nach der Annahme einer neuen Verfassung stattfinden, an der seit Juli eine Kommission arbeitet. In spätestens sechs Monaten muss deren Arbeit abgeschlossen sein.

Bei den Parlamentswahlen, die sich in mehreren Etappen von Ende November bis Januar erstreckten, hatte die Partei der Muslimbrüder die Hälfte der Mandate errungen, die Salafisten wurden mit rund einem Viertel der Sitze zweitstärkste Kraft. Mitte Juni erklärte das Verfassungsgericht das Wahlgesetz für die Parlamentswahl jedoch in weiten Teilen für ungültig, woraufhin der Militärrat das Parlament auflöste und selbst die Kontrolle über die Gesetzgebung übernahm.

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