Adoptionsrecht für homosexuelle Paare:Vater, Vater, Kind

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Das Bundesverfassungsgericht hat an diesem Dienstag über das Adoptionsrecht für homosexuelle Partner verhandelt. (Foto: dapd)

Die Mehrheit der Karlsruher Richter scheint überzeugt, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften beim Adoptionsrecht nicht gegenüber der Ehe diskriminiert werden dürfen. Bei der Verhandlung herrschte Einhelligkeit - was auch daran liegen mag, dass ein komplizierter Aspekt gar nicht angesprochen wurde.

Ein Kommentar von Wolfgang Janisch

Manchmal wirkt das Bundesverfassungsgericht wie ein großer UV-Filter. Die schädlichen Strahlen bleiben draußen, in den Gerichtssaal gelangt nur, was der Erleuchtung dient. In der Anhörung zum Adoptionsrecht für homosexuelle Paare hat der Filter wieder einmal funktioniert.

Es gibt kaum ein Thema, bei dem so viele diffus wabernde Vorurteile den Blick trüben können. Trotzdem ist dem Ersten Senat eine nüchterne und sachliche Verhandlung geglückt - die noch dazu von seltener Einhelligkeit geprägt war: Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften dürfen beim Adoptionsrecht nicht gegenüber der Ehe diskriminiert werden, so lautete schon der Tenor bei den Fachverbänden - ein Fazit, das auch die Mehrheit der Richter zu teilen scheint.

Die Harmonie im Gerichtssaal hatte ihren Grund freilich darin, dass sich das Gericht nur mit dem unproblematischeren Aspekt des Adoptionsrechts zu befassen hat: nämlich der Frage, ob ein schwuler oder lesbischer Lebenspartner das adoptierte Kind des Lebensgefährten annehmen darf - wie das in der Ehe ebenfalls erlaubt ist.

Das Gericht prüft also: Dient es dem Wohl des Kindes, wenn es zwei Eltern hat, und nicht nur eine Mutter oder einen Vater? Dass ihm zwei Erb- und zwei Unterhaltsansprüche zustehen? Dass es nicht in die Obhut von Behörden muss, falls die Adoptivmutter stirbt? Dass seine Beziehung zu zwei Bezugspersonen rechtlich abgesichert ist, falls das Paar sich trennt? Die Fragen so zu formulieren, heißt, sie mit Ja zu beantworten.

Ideologisch vermintes Gelände

Komplizierter ist der Teil, über den nicht verhandelt wurde: Fordert das Grundgesetz eine völlige Gleichstellung bei der Adoption? Dass zwei Frauen oder zwei Männer also, wie Eheleute auch, gemeinsam ein fremdes Kind annehmen dürfen? Vermutlich wird das Gericht das heiße Eisen diesmal nicht anfassen. Denn dort wäre dann wirklich die Frage zu beantworten, die viele Menschen bewegt: Sind Kinder schlechter dran, wenn sie bei zwei Müttern oder bei zwei Vätern leben, statt klassisch mit Mama und Papa aufzuwachsen?

Eine Frage, die auf ideologisch vermintes Gelände führt, weil sie verschiedene Lebensmodelle in direkte Konkurrenz bringt. Die homosexuelle Partnerschaft würde damit nicht nur als hinnehmbares Elternmodell für den Ausnahmefall akzeptiert. Wenn schwule und lesbische Paare frei entscheiden könnten, ob sie eine Familie gründen - dann wären sie endgültig als gleichwertige Lebensform neben der Ehe legitimiert. Solange die CDU regiert, dürfte dies politisch kaum zu machen sein, sodass die Betroffenen auch hier auf Karlsruhe hoffen.

Eine Hoffnung, die nicht unberechtigt ist; offenbar will ein Berliner Gericht den Verfassungsrichtern einen solchen Fall vorlegen. In der Karlsruher Anhörung wurde darauf hingewiesen, dass die Behörden mit homosexuellen Pflegeeltern gute Erfahrungen gemacht haben. Und eine Studie von 2009 zeigt: Entscheidend für die Entwicklung der Kinder ist die Qualität der familiären Beziehung; und nicht, ob die Eltern das gleiche Geschlecht haben.

© SZ vom 19.12.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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