Der als Terrorist des sogenannten Islamischen Staats zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte Abu Walaa hat den Prozess gegen seine Ausweisung aus Deutschland verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des 41-Jährigen zurück. Er kann noch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Walaa galt als Deutschland-Chef der Terrorgruppe IS. Das Ausweisungsinteresse überwiege durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin. Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Die Belange seiner sieben Kinder müssten dahinter zurückstehen.
Über Walaas Abschiebung muss noch in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden. Derzeit würde diese wohl an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten. Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag Walaas entschieden werden, der noch bis Mai 2027 seine Strafe absitzen muss.
Walaa war im Juli 2001 als Asylsuchender nach Deutschland gekommen und hat sieben Kinder mit zwei Frauen. Er war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Inzwischen befindet er sich in einem Aussteigerprogramm. Zuletzt hatte er sich vom Dschihadismus distanziert. In der Verhandlung wollte sich der 41-Jährige weder zum Umgang mit seinen Kindern noch zu seiner aktuellen Sicht auf seine Straftaten äußern. Seine Anwältin hatte vergeblich eine Aussetzung des Verfahrens beantragt.